Hier findest Du einige Hinweise: http://www.test.de/Richtig-mahnen-Ich-will-mein-Geld-1287037-2287037/ Viel Erfolg!

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Ich habe dazu eine Übersicht gefunden: http://www.test.de/Rechtsschutzversicherung-Guenstiger-Beistand-1073946-1074114/

Demnach würde die Versicherung nur zahlen, wenn Du im Zuge der privaten Rechtschutzversicherung die Leistungen für für Scheidungs- und Unterhaltsrechtschutz zusätzlich vereinbart wurden. Eine "normale" private Rechtschutzversicherung hat das also nicht dabei. Die Versicherungsbedingungen Deiner bestehenden Versicherung müsstest Du sicherlich einsehen.

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Aufgrund Deiner Behinderung stehst Du unter besonderem Kündigungsschutz. Der Arbeitgeber versucht hier auf die billigste Weise Mitarbeiter loszuwerden. Nimm das Angebot nicht an. Üblich sind in einem solchen Fall großzügige Abfindungsangebote!

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Das ist wirklich tragisch. Auf der nachstehenden Seite findet man hilfreiches, wie man sich nach dem Todesfall eines Angehörigen verhalten soll: http://www.klicktipps.de/aufgaben-nach-todesfall.php

Die Mutter des Kindes soll sich auf jeden Fall gleich mit der Rentenversicherung in Verbindung setzen um die Waisenrente zu beantragen. Da sie die gesetzliche Vertreterin des Kindes ist, kann sie auch jemanden bevollmächtigen der das tut. Das Amtsgericht meldet sich normalerweise, weil das Kind ja gesetzlicher Erbe wäre, am besten aber auch aktiv zugehen.

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Die Eigentümergemeinschaft muss gar nicht gefragt werden, wenn es eine Schenkung gibt. Das wäre ja noch schöner. Alledings müssen Immobilien, die per Schenkung übertragen werden, beim Notar beurkundet werden. Das Grundbuch ist dann auch richtig zu stellen!

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