Auch wenn die Ware trotz Vorkasse bereits geliefert wurde besteht natürlich ein Anspruch auf die Bezahlung eben dieser. Zur Not müssten die Käufer mittels eines Konoauszuges beiweisen können, dass Sie die Zahlung bereits geleistet haben.
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Die Rechnung kannst du auch behalten. Wichtig ist nur, dass du die unbeschädigte Ware sicher wieder an den Absender zurück schickst.
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Du solltest den mittleren Zinssatz errechnen. Also den Durchschnitt der Zinsen in den 6 Jahren. Außerdem musst du dir im klaren sein, dass dein Geld dann für 6 Jahre nicht verfügbar sein wird. Ich empfehle Tagesgeld (um 2% und frei verfügbar) oder eine kürzere Zeit Festgeld.
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