Ich lasse die moralischen Fragen jetzt einfach, auch wenn ich mir in etwa vorstellen kann, was Du Dir wünschst, muss ich das nicht gut finden.

Was für ein Eintrag steht denn in der Schufa? Es gibt unterschiedlich "harte" Einträge. Ist die Forderung von seinerzeit erledigt?

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Zunächst würde ich mal versuchen herauszufinen, wer veräumt hat, den Schaden so zu beheben, dass Dir/Euch keine Nachteile entstehen. Es gibt also auch hier einen Verursacher, was evtl. zuerst zu prüfen ist. Dieser wäre in dem Fall derjenige, der evtl. Schadensersatz leisten muss.

Sollte das scheitern, kannst Du Dich noch immer mit der Schadensregulierung im Rahmen Deiner Eigentumsverhältnisse auseinandersetzen.

Nein, der Schaden ist NICHT durch eine Gebäudeversicherung abgedeckt, siehe auch hier.

Sollte es also dazu kommen, dass Du auf dem Schaden sitzen bleibst, solltest Du zuerst versuchen Dich gütlich mit der Eigentümergemeinschaft zu einigen und den Schaden "zu verteilen". Schließlich gehört die Dachrinne nicht Dir alleine und die Verpflichtung zur ordnungsgemßen Erhaltung obliegt allen, incl. der Hausverwaltung!

Sollte alles scheitern, wird nur ein Anwalt helfen können.

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Du möchtest also, dass sich jemand die Arbeit macht, für Dich Hausarbeiten zu schreiben, um diese dann selbst zu verkaufen? Klingt nach DER geschäftsidee schlechthin, aber das ist doch eine einfache Rechnung. Was zahlst Du beim Schreiben lassen? Was kannst Du beim Verkauf erzielen?

Darf man denn die geschriebenen Hausarbeiten veröffentlichen und damit geld verdienen? Ergo, welche Rechte erwirbst Du an den Hausarbeiten?

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Leg Dein Kabel da hin und gut, wenn alle anderen zustimmen! Das geht die Vermieterin gelinde gesagt wenig an!

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In anbetracht der Situation solltest Du nicht vergessen, dass Prepaid Verträge meist auf Dauer teurer sind und dass Du mit der Historie vermutlich keinen Handy-Vetrag mehr bekommst. Eine andere Variante wäre, mit 1&1 einen günstigeren Vertrag auszuhandeln?

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Aufpassen bitte!

Haben Sie einen Anspruch auf den Erhalt der Mietkaution, dann kann dieser Anspruch gepfändet werden. Ihr ehemaliger Vermieter ist in diesem Fall verpflichtet, die Kaution an den Gläubiger zu überweisen. Er muss die Kaution innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung des Mietverhältnisses übergeben. Bis dahin muss er überprüft haben, ob er seinerseits Forderungen aus dem Mietverhältnis hat und diese mit der Kaution verrechnen kann. Der Grund dafür, dass der Vermieter die Kaution an den Gläubiger übergeben muss, ist, dass er in diesem Fall ein Drittschuldner ist. Ihre Ansprüche gehen im Falle einer Zwangsvollstreckung an Ihre Gläubiger über.

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Kurz und knapp:

Bei einer Erbschaft sind Sie verpflichtet, 50 % der geerbten Summe an den Insolvenzverwalter zu bezahlen. Manchmal ist es vorteilhaft, die Erbschaft stattdessen auszuschlagen. Dies kann Ihnen nicht zur Last gelegt werden.

Wobei die Aussage

2018 habe ich vom Gericht die Restschuldbefreiung erhalten.

irgendwie mit dieser

somit liegt meine Insolvenz bei Gericht und wartet dass es zum Abschluß kommt.

kollidiert...?

Also entweder Restschuldbefreiung erteilt oder Verfahren noch laufend?

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... siehe unten

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Zunächst steht alles hier:

https://www.nw-hamburg.de/flyer/sporboote_auf_der_alster_-_polizei_hamburg.pdf

Also prüf bitte genau, welchen Verstoß man Dir genau vorwirft, erst dann kann man auch die Konsequenzen abschätzen. Soviel vorab, an den 1PS wird's wohl nicht gescheitert sein... ;-)

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Der Grundgedanke von SABRIS ist ja die Optimierung der Zustellzeiten und -strecken.

Genaue Infos findest Du hier:

http://www.sabris.de/download/130820_Sabris_Flyer_2013_WEB_.pdf

Somit erfolgt eine zeitgenaue Abrechnung und Du nutzt die Strecken und damit Zeitvorgaben von SABRIS, wobei es um reelle Zeiten und Strecken geht, denn für das (also DEIN) Tracking wird eine App auf dem Smartphone eingesetzt. Die Frage lautet also, wo enstehen Deine "Verluste"?

Natürlich setzt das gesamte System voraus, dass es keinerlei Strecken oder Zustellungen für Dich gibt, bei denen Sabris NICHT eingesetzt wird! In diesem Fall muss man sogar widersprechen, denn dann fehlen tatsächlich ganze Fahrten!

Kurz & knapp: GPS-Überwachung der Mitarbeiter

Ist die GPS-Überwachung der Mitarbeiter erlaubt?

Die Mitarbeiterüberwachung per GPS kann erlaubt sein, wenn der Betroffene aus freien Stücken seine Einwilligung dazu gegeben hat. Mehr darüber erfahren Sie hier.

Worauf sollten Arbeitnehmer in jedem Fall achten?

Selbst wenn die GPS-Überwachung der Mitarbeiter rechtens sein sollte, darf sie in der Regel ausschließlich während der Arbeitszeit erfolgen.

Welche Rolle spielt der Betriebsrat bei der Überwachung per GPS?

Bei der GPS-Überwachung der Mitarbeiter sollte der Betriebsrat (falls vorhanden) nicht außen vor gelassen werden. Zusammen mit dem Arbeitgeber kann er festlegen, unter welchen Umständen Bewegungsdaten erfasst, gespeichert, verarbeitet und ausgewertet werden dürfen.

Quelle: https://www.arbeitsrechte.de/gps-ueberwachung-mitarbeiter/

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Im Regelfall tatsächlich bis zum Letzten des Monats, dann stellt sich die Uhr auf NULL...

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