Da es sich in deinem fall um eine Untermiete handelt, gilt folgendes: Die Untermiete bedarf nach § 540 BGB grundsätzlich der Genehmigung des Vermieters. Handelt es sich um die teilweise Untervermietung einer Wohnung, darf allerdings nach § 553 der Vermieter die Genehmigung nur verweigern, wenn das Untermietverhältnis für ihn selbst unzumutbar ist. Das heißt dass er durch euch so sehr gestört wird, dass er es nicht aushält. Wird die Erlaubnis des Vermieters zur Untermiete nicht eingeholt, so kann der Mieter schadensersatzpflichtig werden. Daneben ist dies ein außerordentlicher Kündigungsgrund.
Fazit: Gutes Verhältnis zum Vermieter aufbauen, vorher fragen und sich anständig benehmen, dann klappts auch mit dem Vermieter !