Das Wichtigste in Kürze

  • Frühestens 15 Monate nach Einzug oder nach der letzten Mieterhöhung dürfen Vermieter die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete anheben.
  • Der Preisaufschlag darf innerhalb von drei Jahren nicht höher sein als 20 Prozent, in vielen Städten sogar nicht höher als 15 Prozent. Das besagt die sogenannte Kappungsgrenze.
  • Bist Du als Mieter mit der Mieterhöhung nicht einverstanden, kannst Du unter Umständen Deine Zustimmung verweigern. Dein Vermieter muss dann auf Zustimmung klagen.
  • Die Kündigung des Parkplatzes ist nicht so weiter möglich
  • Die VM Muss nachweisen, dass die erhöhung der Heizkostenpauschale ihr durch Ihren Energieversorger vorgegeben wurde. Sie kann nicht einfach mal Pauschal um 200 erhöhren , nur weil sie jetzt angst hat alles könnte teurer werden
  • Die Anbringung der Heizungsuhren ist legitim, weil er ja eine verbesserung ist und zur besseren kontrolle des tatsächlich Verbrauchs angebracht wird.
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So lange du in der Wohnung wohnst, musst du dich auch dort melden. In dem Fall als Untermieter. Dein Sohn kann sich zusätzlich bei seiner Frau melden, dann kommen aber Zweitwohnsitzsteuern dazu. Außerdem muss der Vermieter befragt werden, ob du da überhaupt als Untermieter wohnen kannst. Sonst hat er das Recht euch beiden fristlos die Wohnung zu kündigen.

Spreche hier leider aus Erfahrung.

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Die Nutzfläche musst du nicht erhöhen, die hat sich ja nicht geändert. Es sind immernoch 3 Garagen für "die Unterstellung von Fortbewegungsgegenständen" das können autos, roller, bikes, räder egal was sein

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Je nach Bereich im Ordnungsamt brauchst du keinerlei Ausbildung. Eine solche Ausbildung die du hast ist aber ein sehr gutes Einstellungskriterium.
Wenn du zb im Ordnungsamt "politesse" werden willst, brauchst du dafür nur eine Schulung und keine Ausbildung.

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Dagegen

  • Alle Eltern müssten ihre Einkommenverhältnisse offen legen
  • Datenschutz
  • Was definiert "mehr einkommen"
  • Wieviel bedeutet mehr zahlen das doppelte? das dreifache?
  • was zahlen dann noch ärmere Kinder
  • wie oft sind diese Fahrten dann berechtig

Dafür

  • Mehr Gerechtigkeit ärmeren Schülern gegenüber
  • Mehr Möglichkeiten bessere Fahrten zu ermöglichen
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Hallo,

Wenn du einen Brief von der KSP bekommst, steht dort immer ein Aktenzeichen drinnen. Das gibst du einfach bei der Überweisung an.
KSP hat oft auch ein Kundenportal (Zugangsdaten findest du auch in der Mail, Brief) dort kannst du dann sehen ob die Zahlung auch eingegangen ist.

In manchem Fällen schickt die KSP auch einen Schein mit mit diesem Schein kannst du zb. bei Rewe, DM etc deine Rechnung in Bar bezahlen. Du gibst an der Kasse einfach das Blatt ab und die Dame/Herr kassiert das Geld in Bar. Dann hat die KSP dass auch in Sekunden. Wenn du dir trotz allem nicht sicher bist, schreibe einfach eine Mail an die Ksp und gib da dann einfach das Aktenzeichen mit an und frage, ob die das Geld erhalten haben.

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Der AG kann dir die Lohnabrechnung auch elektronisch zukommen lassen. Per Mail zb oder Google drive etc. Er muss sie dir aber darüber hinaus auch per Post zukommen lassen. Whats App ist da aber etwas anderes, da hättest du ihm vorher die Erlaubnis erteilen müssen.
Das Problem bei Bilder von Lohnabrechnungen kann immer sein, das diese Bilder bearbeitet werden können. Zahlen die nicht stimmen können vom AN sowie vom AG manipuliert werden.
Du solltest also definitiv auf eine Papierform bestehen.

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Das hat absolut nichts mit "jemanden den Kuchen nicht gönnen" zu tun.

Aber stell dir mal vor, du hast ein Restaurant.

Wenn jemand einen Kuchen mitbringt fallen für dich Kosten an, die "niemand" erst einmal bezahlt.

Die Teller müssen raus gebracht werden.
Das Besteck muss gerichtet werden. (Kellner)
Verschleiß vom Geschirr.
Die Teller müssen abgeräumt werden (Kellner)

Die müssen gespült werden. Wasser, Abwasser, Strom, Spülmittel, Küchenkraft, Arbeitszeit.

Der Kellner muss das alles wieder Polieren und aufräumen. mehr arbeitszeit.

Die Zeit in der Ihr den Kuchen isst, ist Zeit bei dem Ihr den Platz besetzt den zahlende Kunden nicht haben können. Vielleicht braucht ihr noch einen separaten Tisch für den Kuchen, mehr Platz der zahlenden Gästen weggenommen wird. Die Sauerrei die das alles im Restaurant macht muss beseitigt werden. Ich sage nicht, das Ihr jetzt sauerrei macht aber ich habe es schon erlebt, dass man nach Gästen ne Stunde lang ne Grundreinigung machen musste und die Tische nicht belegt werden konnten.
Abgesehen davon ist es wegen Corona wirklich zu Zeiten Verboten gewesen.
Deswegen MUSS man vorher unbedingt anmelden, dass man einen Kuchen mitbringt. Das Restaurant hat alles Recht Nein zu sagen. Die meisten Restaurants, ich unteranderem, verlangen einfach 1,5 - 2,00 Euro Tellergeld pro Person.
Die ganzen Leute hier die direkt "Nein in der Regel nicht" schreien und gleich ausfallend werden wie respektlos das sei, sind trotzdem nicht ok.

Das einzig Respektlose wäre, einfach mit dem Kuchen aufzutauchen, zu erwarten man bekommt Geschirr, Teller, separater Tisch ohne etwas dafür zahlen zu wollen.

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Abgesehen davon wie weird das ist. Stellt sich noch die ein oder andere Frage.
1. Wird der, im Video gezeigte Akt zwischen zwei Tieren vollzogen? Dann ist es legal. Geht es aber in den Bereich der Sodomie (Menschen vollziehen den "Akt" mit Tieren" sieht das anders aus.
Besitz, Verbreitung etc kann hier schon strafrechtlich relevant sein.

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Selber schon im Bekanntenkreis gesehen. Da ging die ganze Sache volgendermaßen aus.

Der Center Inhaber erteilte die Erlaubnis, dass der AN einen direkten Weg zu seiner Arbeitsstelle nehmen darf. Nach der Arbeit musste der AN auch auf direktem Weg das Center wieder verlassen.
An freien Tagen oder weit vor, bzw nach der Arbeit durfte der AN nicht im Center sein er durfte auch nicht während der Pause in anderen Läden shoppen gehen oder so. Im Grunde, rein zur Arbeit danach direkt raus und sonst Hausverbot.

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Ist bei im Restaurant genauso. Wenn dies mit dem Vermieter vereinbart wurde steht das erst mal.

Nun müsste man schauen, ob die Fluchtwege und die Abstände eingehalten werden. Wenn dies aber zutrifft, können Vermieter nicht viel machen auch nicht beim Ordnungsamt wie andere hier schreiben.

Wir hatten einen Mieter über unserem Restaurant der da mal Schritte einleiten wollte und bis zum letzten gegangen ist. So lange Hygienetechnisch und Öffnungszeitentechnisch (Jede Stadt hat da Verordnungen) alles in Ordnung ist kann man nicht viel machen. Dennoch ist der Wirt verpflichtet Platz zu machen, damit ihr Müll, SPerrmüll und Einkäufe nach oben entsprechend tragen könnt.

ABER wir haben den Deal mit den Nachbarn, dass wir uns ausschließlich um die Sauberhaltung des Hofes kümmern. Schilder und Absperrungen zu den Privatwohnungen sind angebracht, jeder Kellner schaut, dass sich kein Gast verirrt und man sich dementsprechend verhält.

Außerdem bekommen die Mieter über dem Restaurant bei uns Sonderkonditionen. In deinem Fall könnte das 1x Pizza Pro Personen pro Monat umsonst für die "umstände" Sonderpreise bei Feiern, Freibier etc das entscheidet jeder selber. Als Restaurant will man ja auch keinen Krieg mit den Mietern. Schau erstmal, dass du dich persönlich mit dem Wirt einigst. Hast du ihn mal auf die Situation angesprochen?

Mal hart gesprochen. Pacht für ein Restaurant gibt einem Vermieter immer mehr als die Mieteinnahmen einer Wohnung. Er wird sich da in letzter Instanz eher weniger auf die Seite der Mieter schlagen und euch gegenseitig das leben zu Hölle zu machen ist auch nicht richtig und bestimmt nicht in deinem Sinne oder dem Sinne des Restaurants.

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