Selbstverständlich musst Du. Es ist hier gar nichts freiwillig. Ich hatte nie Angestellte musste aber trotzdem bezahlen. Ich bin seit 2009 nicht mehr Selbständig muss aber immer noch an die Berufsgenossenschaft zahlen. Widerspruch nützt nichts, es wird wenn Du nicht bezahlt Dein Konto gepfändet bzw. es steht irgendwann jemand von Zoll bei Dir vor der Tür und will Bargeld sehen. Also einmal Selbständig - immer bezahlen, auch wenn Du in einem Arbeitsverhältnis bist.

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Natürlich musst man das eigene Haus für die Mutter verkaufen. Bei uns hier in Bayern bestimmt das Landratsamt wer für die Eltern bezahlen muss - die Leute da haben sich mich ausgesucht. Wenn mann nicht bezahlt wird die Mutter aus dem Heim genommen und dir vor die Türe gesetzt und du musst dann alles aufgeben für einen Menschen dem du auch immer egal warst. Selbstbehalt stimmt auch nicht - ich bekomme seit 3 Monaten Arbeitslosengeld I in Höhe von 1090,-- und zahle monatlich 500,-- für meine Mutter und zusätzlich noch 250,-- Kredit für meinen Exmann (dieser hat eine Einkommen von nette € 4000,--). Jetzt hab ich kein Geld mehr und muss mein Haus verkaufen. Es wurde vom Altenheim schon Klage gegen mich eingereicht,damit ich bezahle. Zu allem Übel hat meine Mutter noch ein Haus, das sie nicht verkaufen will, da mein Bruder darinn wohnt. Also es stimmt nicht - der Staat, die Familie und die Banken nehemen dieTöchter aus bis man mehr als am Boden ist.

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