Wer muss sich bei der Berufsgenossenschaft anmelden?

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Zuständig ist die:

BG Energie Textil Elektro Gustav-Heinemann-Ufer 130 50968 Köln

Jeder Unternehmer gehört einer Berufsgenossenschaft (BG) an, die für seine Branche zuständig ist.

Satzung § 24

Die Mittel für die Ausgaben der Berufsgenossenschaft werden durch Beiträge erhoben. Beitragspflichtig sind die Unternehmer und Unternehmerinnen, für deren Unternehmen Versicherte tätig sind oder zu denen Versicherte in einer besonderen, die Versicherung begründenden Beziehung stehen. Die nach § 2 SGB VII versicherten Unternehmer und Unternehmerinnen sowie die nach § 6 Abs. 1 SGB VII Versicherten sind selbst beitragspflichtig. Die Beiträge müssen den Finanzbedarf (Umlagesoll) des abgelaufenen Geschäftsjahrs (Kalenderjahr) einschließlich der zur Ansammlung der Rücklage (§ 82 SGB IV, § 172 SGB VII) und der zur Beschaffung der Betriebsmittel (§ 81 SGB IV, § 171 SGB VII) nötigen Beträge decken (§ 21 SGB IV, § 152 Abs. 1 SGB VII

Solange keine Angestellten beschäftigt werden, besteht keine Beitragspflicht. Allerdings musst dein Betrieb gemeldet werden.

Alle anderen o.g. Aussagen sind falsch. es zählt nicht, was in finanzfrage.net erzählt wird, sondern die Satzung der BG.

Selbstverständlich musst Du. Es ist hier gar nichts freiwillig. Ich hatte nie Angestellte musste aber trotzdem bezahlen. Ich bin seit 2009 nicht mehr Selbständig muss aber immer noch an die Berufsgenossenschaft zahlen. Widerspruch nützt nichts, es wird wenn Du nicht bezahlt Dein Konto gepfändet bzw. es steht irgendwann jemand von Zoll bei Dir vor der Tür und will Bargeld sehen. Also einmal Selbständig - immer bezahlen, auch wenn Du in einem Arbeitsverhältnis bist.

Du mußt nicht, aber es ist eine gute Investition, denn so eine billige Unallversicherung (wenn auch nur für den beruflichen Bereich) bekommst Du sonst nirgends.

Pflciht nur bei Angestellten.