Entscheidend ist, warum die Krappe verbogen und abgerbochen ist. Meist liegt es daran, dass man ohne es zu bemerken irgendwo anstößt. Wenn es nicht am von vornherein brüchigen Material liegt, dann haftet der Händler nicht. Dann ist es wie bei einem Blechschaden beim Auto, für den haftet der Autoverkäufer auch nicht.
Da eine Krappe schon verbogen war und nicht gleich abgebrochen ist, spricht gegen einen Materialfehler. Denn eine gute Goldlegierung sollte schmiedbar sein und bei Druck erst einmal nachgeben. Das scheint hier der Fall gewesen zu sein.
Nach meiner Sicht ist der Händler hierfür nicht in der Haftung.
Vielleicht kann er jedoch helfen, mit einer anderen Art der Fassung, einer geschlossen Fassung zum Beispiel, die den Stein besser schützt. Und vielleicht kommt er bei den Umbaukosten Euch etwas entgegen, um Euch als Kunden zu motivieren, beim ihm zu bleiben.
Heinrich Butschal,
Goldschmiedemeister und Gutachter für Schmuck, Edelsteine und Diamanten.