Sie kann mit IHREM Pflegegeld machen was sie will. Wenb ihr vertraglich nichts geregelt habt, ist das wohl Pech wenn du keine Rechnung stellst und sie dir auch nicht quittiert, dass du die Std geleistet hast.

Was die Pflegeversicherung meint ist Verhinderungspflege. Auch diese muss sie quittieren.

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Bei der 6 monatigen Probezeit, ich nenne es mal "in die Truppe reinschnuppern" kannst du auch kündigen. Die Zeit die du abgeleistet hast musst du nicht zurückzahlen. Sollte das Geld (was ja immer im Voraus kommt) für den 7 Monat gezahlt werden müsstest du diesen nicht geleisteten Monat zurückzahlen.

VG

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Hallo, Kinder zahlen für pflegebedürftige Eltern ab einem Jahresgehalt von 100.000 Euro. Da die Eltern Haus und Hof haben müsste das Haus veräussert werden um die Pflege zu finanzieren sofern auch keine Ersparnisse vorhanden sind. Das Schonvermögen, welches die beiden behalten dürfen liegt bei je Person 5.000 Euro.

VG

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Hallo, dein Vater ist zu Unterhaltszahlung verpflichtet bis zum Abschluss deiner ersten Ausbildung und du deinen Lebensunterhalt nicht alleine stemmen kannst. Im Falle das du keinerlei Einkünfte hast bekommst du staatliche Unterstützung für Anwalt und um den Unterhalt ggf einzuklagen.

Lass dich mal unverbildlich beraten

VG

Dani

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