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Braucht man einen Erbschein für eine Klage auf Schmerzensgeld ?

Vor kurzem ist mein Vater gestorben, zu dem ich 30 Jahre kein Kontakt hatte. Beerdigung habe ich bezahlt. Erbe ausgeschlagen, da überschuldet. Habe trotzdem alles mit Banken und Versicherungen geklärt. Da die Lebensgefährtin bezüglich des Ablebens während einer Notoperation ihre Bedenken über den tötlichen Ausgang hatte, habe ich mich bereit erklärt über und mit meiner Rechtsschutzversicherung und eine Internetanwalt für Medzinrecht eine Klage oder aussergerichtliche Einigung mit Schmerzensgeld einzufordern, wegen einem Behandlungsfehler. Soweit sogut, mit dem Anwalt mehrmals Kontakt gehabt, der mir auch aufgrund der Beschreibungen der Krankenhausaufhalte dazu geraten hat der Sache nachzugehen und die Versicherung dahin bekommen eine Deckungszusage zu erteilen. Dann habe ich meinem vermeintlichen Anwalt mitgeteilt, ob es von Relevanz ist, daß ich das Erbe ausgeschlagen habe, dann kommt auf einmal die Nachricht, daß : Insoweit sind Sie im Moment gar nicht in der Lage, selbst bei einer Bestätigung eines Behandlungsfehler, die daraus ergebenden Schadenersatzansprüche gegenüber der Gegenseite überhaupt geltend zu machen. Die gegnerische Haftpflichtversicherung kann dann einfach sagen: „Herr Conrad ist nicht Erbe, wir müssen ihm auch nichts zahlen“. Boin, da war ich erstmal platt. Wer kann mir jetzt sagen, ob ich dafür diesen Erbschein brauche und was ich jetzt machen soll. Danke

Recht, Schmerzensgeld, Klage, Erbausschlagung, Erbschein
Sterbegeldversicherung bei Erbausschlagung?

Mein Vater ist gestorben und hat eine Sterbegeldversicherung hinterlassen, als deren Begünstigte allein meine Mutter eingetragen war. Diese ist jedoch vor meinem Vater verstorben und der Versicherungsschein wurde nach ihrem Tod nie geändert.

Obwohl ich nicht als Begünstigte im Versicherungsschein genannt werde, wurde die Sterbegeldversicherung nach dem Tod meines Vaters an mich (Tochter) ausgezahlt. Davon habe ich mit meinen Geschwistern die Beerdigungskosten gedeckt. Parallel dazu haben wir uns mit dem Thema Erbe befasst und mussten feststellen, dass die Schulden unserer Eltern sehr hoch waren. Deshalb haben wir nach der Beerdigung das Erbe ausgeschlagen. Nun hat sich (die Erbausschlagung war im Winter 2016/2017) die Landesfinanzdirektion des Bundeslandes, in dem meine Eltern lebten, gemeldet und fordert mich auf, die gesamte Sterbegeldversicherung zurück zu zahlen, da sie zum Erbe gehöre.

Nach meinem Verständnis gehört jedoch die Sterbegeldversicherung nicht zum Erbe, da sie ja dafür da ist, die Bestattungskosten des Verstorbenen zu decken. Nachweislich wurden davon ja auch die Bestattungskosten meines Vaters beglichen. Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, dass ich die Versicherungssumme nicht oder ggf. nur teilweise (abzüglich der Beerdigungskosten) zurückzahlen muss? Welche Bedeutung kommt hierbei der Tatsache zu, dass ich nicht im Versicherungsschein der Sterbegeldversicherung als Begünstigte genannt werde?

Sterbegeldversicherung, Erbausschlagung