Zählt Kindergeld als finanzielle Beteiligung am Hausstand der Eltern?

2 Antworten

Soweit ich darüber gelesen hatte, muß es sich nur um eine abgeschlossene Wohnung innerhalb des Elternhauses handeln. Dann müßtest Du das ggf. über den Grundriss o.ä. nachweisen.

Es wäre also keine Mietezahlung nötig. Mietvertrag etc. wurden evtl. nur exemplarisch vom FA genannt?

Das Kindergeld als Miete umzudeuten wird wohl nicht gehen.

Mieteinnahmen müßten außerdem von Deinen Eltern versteuert werden.

Das Kindergeld ist eh für deine Eltern, nicht für dich.

Also kann es schon mal gar nicht als "Miete" gelten.......