Darf ich Geld abheben vom Sparbuch das nach dem Tode auf mich überschrieben wurde auch wenn ich nicht der Erbe bin?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn bei der Bank wirklich bestimmt ist, dass Du die Sparbücher bekommst, so wundert mich, dass die Dir gegen Vorlage der Sterbeurkunde nicht den Zugriff gestatten.

Abgesehen von den Eigentumsrechten, ist das nämlich eine Vollmacht für den Todesfall.

Die Sache wundert mich etwas.

Wenn der Onkel der einzige gesetzliche Erbe ist, dann würde er tatsächlich die Sparbücher bekommen/behalten können.

Dein Vater war schlecht beraten. Schließlich wäre es einfach gewesen die Vaterschaft anzuerkennen.

wfwbinder,  anjamaria schreibt etwas von *anfallende Beerdigungskosten* die sie anscheinend tragen muss.

Gehört zwar nicht direkt zur Frage aber ist die Fragestellerin hier überhaupt bestattungspflichtig ? Ist es nicht so, dass der oder die Erben die Kosten der Beerdigung tragen müssen ? Hier wäre es doch dann der Onkel ! ? 

Oder verpflichten allein schon die Sparbuchverfügungen dazu ? 

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@Gaenseliesel

Richtig.... Beerdigungskosten trägt mein Onkel. Die Beerdigung wurde auch so günstig es geht von ihm bezahlt. Diese Kosten und weitere entstehende Kosten möchte er aber erstattet bekommen von dem Geld was da ist.

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Mein Vater ist verstorben und ich bin nicht der Erbe

Dann ist das nicht deine Sache

Beerdigungskosten

trägt der "Erbe"

Vorlage der Sparbücher

Jeder der die Sparbücher hat, kann abheben. Man müsste die als verlustig melden, das kann aber nur der Erbe.

Klar kann der Erbe alles nehmen was da ist. Wie willst du beweisen das er die die Sparbücher hinterlassen hat. Das behauptest nur du