Rückerstattung einer fehlerhaft eingegangenen Überweisung auf gekündigtes Konto...

1 Antwort

Schau mal auf das Kündigungsschreiben der CoBa. Wenn sie am 24.01. ordentlich (gem. Nr. 19,1) ihrer AGB gekündigt hat, dann ist die Kündigung erst zum 24.03. wirksam. So lange funktioniert auch das Konto normal weiter. D.h., wenn Guthaben durch die Überweisung entstanden ist, dann kannst Du das normal am Schalter abheben, eigentlich sollten auch Karte und Online-Banking noch funktionieren.

Wenn die CoBa das Konto endgültig geschlossen hat und eine Überweisung für dieses Konto kommt, würde der Betrag zum Auftraggeber zurückgeschickt.