Wohngebäudeversicherung - Wohnfläche zu hoch - Versicherung informieren?
Hallo,
in der neuen Grundsteuererklärung werden z.B. der Heizungsraum nicht mit eingerechnet. Ähnlich verhält es sich bei der Wohngebäudeversicherung. Mein Verwandter hatte vor 30 Jahren die Angabe aus dem Bauplan und somit die gesamte Hausgröße im Vertrag für die Hausversicherung übernommen (Wohnflächenverordnung seit 2004: Waschküche zählt z.B. nicht), und hat damit zu viel angegeben.
Muss die Wohngebäudeversicherung darüber informiert werden? Nicht das es im Bedarfsfall heißt, wir hätten die tatsächlichen Angaben unterschlagen und uns das zum Nachteil ausgelegt wird.
Andererseits könnte es doch nicht schaden, alles so zu belassen.
Wie steht es um die Informationspflicht?
Danke und Gruß
Logis
1 Antwort
Sorry, eine Versicherung wird wohl kaum die Leistung verweigern, wenn der VN versehentlich zu viel Prämie bezahlt.
Umgekehrt wird wohl eher ein Schuh daraus!
Ich persönlich würde auch nicht von einer Falschangabe sprechen, wenn der Verwandte das im guten Glauben so angegeben hat.
PS:
Die Grundsteuererklärung hat mit der Gebäudeversicherung doch überhaupt nichts zu tun!
Warum sollte z. B. ein Heizungsraum bei einer Gebäudeversicherung nicht mit berücksichtigt werden???
Bekommt ihr diesen bei einem Totalschaden denn nicht mit ersetzt? 😜😁😎
Das dachte ich auch. In der Police werden zur Beitragsermittlung jedoch Keller, Hauswirtschaftsraum u.a ausgenommen! Man darf aber die Wohnfläche auch den Bauunterlagen entnehmen.