Freiberufler in Chile mit Aufträgen für deutsche Kunden // Versteuerung

2 Antworten

Solange der Wohnsitz in "D" besteht, ist hier in "D" die unbeschränkte Steuerpflicht gegeben.

Also wird hier die einkommensteuer gezahlt. Da es vermutlich keinen anderen Betriebsstandort gibt, ist auch der Betrieb an der gleichen Adresse, womit dann auch die Umsatzstuer nach hiesigem Recht zu berechnen udn entrichten ist.

Sollte der Wohnsitz in "D" aufgegeben werden, wandert die Einkommensteuerpflicht nach Chile.

Auch für die Erträge mit deutschen Kunden. Voraussetzung alleridngs, das auch das Büro dann in Chile ist.

Wenn alle Arbeiten per PC/Internet gemacht werden können, ist praktisch nur wichtig, wer hat den besseren Steuersatz, "D", oder chile

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Hola Hans-Dieter,

ich spiele aktuell mit dem Gedanken als Freiberufler für einige Zeit nach Chile zu gehen, meinen Wohnsitz dorthin zu verlegen und entsprechend in Chile Steuern zu entrichten. Ich währe Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mich zwecks Erfahrungsaustausch kontaktieren würden. Details könnten wir dann vielleicht per Mail oder Skype klären.

Vielen Dank Martin