Krankenkasse Widerspruch Mahngebühren

2 Antworten

Die Beitragsberechnung bei den GKVs ist komplizierter als man denkt. 1. Hatten die offensichtlich die Beiträge für 2009 vorläufig festgesetzt. 2. Besteht nur Versicherungsschutz wenn Du die festgesetzten Beiträge zahlst. 3. Schicken die Dir einen Nachzahlungsbescheid, so stellt Dich ein Widerspruch nicht von der Zahlung frei, mündliche anders lautende Zusagen sind nicht rechtskräftig da kein neuer Beitragsbescheid. 4. Falls Du mit dem Widerspruch durch kommst, kannst Du die evt. zu viel gezahlten Beiträge mit laufenden Zahlungen aufrechnen. Erstattet bekommst Du meist nix.

Grundsätzlich sollte man bei der GKV nur die Schriftform wählen. Anrufe sind Zeitverschwendung, da unverbindlich und man erreicht nur einfache Mitarbeiter die nix entscheiden können.

alles klar?

Bin jetzt kein Spezialist, aber mir scheint Du und die Krankenkasse haben aneinander vorbeigeredet, wenn Du die Zahlung der Nachzahlung schon angeboten hast, sie das aber abgelehnt haben, nun aber nun doch nur eingeschränkte Leistungen bieten wollen, solltest Du das Gespräch mit der Kasse noch mal suchen. Dann zahl ihnen den Betrag, den sie noch wollen und wenn der Widerspruch bearbeitet ist und Du Recht bekämst, müßten sie Dir die Zahlung wieder erstatten.