Welche Steuerklasse hat die Frau, wenn der Ehemann Rente beantragt?
Mein Mann hat nur einen geringen Rentenanspruch, da er überwiegend selbstständig war. Voraussichtlich beläuft sich seine Rente auf 300€. Ich bin möchte eine Teilzeitbeschäftigung aufnehmen und weiß nicht welche Steuerklasse ich dann nehmen soll oder muss?
2 Antworten
Wenn einer der Ehegatten keine Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit hat dann bekommt der andere grundsätzlich Steuerklasse drei.
Ok. War mir nicht bekannt. Bin da sicher nicht ganz auf dem Laufenden ...
Wobei theoretisch die "schlechtere" Steuerklasse extra beantragt werden muss. Aber praktisch wird oft die LSK IV dem arbeitenden Ehegatten zugeordnet, obwohl der Ehepartner keine LSK hat.
Ich frage mich jetzt noch, wie es bei einem niedrigen Einkommen zu einer hohen Steuernachzahlung kommen soll? 300,-€ Euro Rente des Ehemannes plus Teilzeitjob der Ehefrau, da wird doch kaum der Grundfreibetrag überschritten werden? Evtl. sind weitere Leistungen zu beantragen, Wohngeld oder ALG-II.
Es empfiehlt sich die Kombination Ehefrau 3, Ehemann Rentner 5. Es kommen dann zwar für das Steuerjahr 2019 bei Abgabe der Steuererklärung in 2020 evtl. Nachzahlungen (die Rente des Mannes und das Einkommen der Ehefrau werden addiert) heraus, aber bei der geringen Rente und einer Teilzeitbeschäftigung der Ehefrau mit geringerem Einkommen besteht die Chance dass ihr unter dem Grundfreibetrag von 9168 € bleibt , oder nur geringe Steuerzahlungen festgesetzt werden. Wenn das der Fall ist gebt die Steuererklärung für 2019 so spät als möglich in 2020 ab, dann habt ihr wenigstens für rd. 1,5 Jahre einen zinslosen Kredit vom Finanzamt bekommen. Da das Finanzamt evtl. aber Vorauszahlungen für die Folgejahre festsetzt ist dann für das Steuerjahr 2020 ff. zu prüfen ob 4/ 4 , um Nachzahlungen zu vermeiden, sinnvoller ist.
Nachtrag: Natürlich hat jeder den Grundfreibetrag, aber bei Ehepartnern bedeutet das ja mal 2 , also Grundfreibetrag ist dann € 18.336,00. Erst ab diesem zu versteuernden Einkommen fällt Einkommensteuer an.
Das ist nicht mehr richtig, das Gesetz hat sich geändert.
Der weiterhin Arbeitende kann weiterhin Steuerklasse IV nehmen um hohe Nachzahlungen zu vermeiden.
Er kann natürlich auch III nehmen, muss dann aber mit einer Nachzahlung im Steuerbescheid rechnen.