Welche Rechte und Pflichten gelten für mich als Erzieherin, die eine Klasenfahrt begleitet?
Ich bin Erzieherin an einer Grundschule und bald steht eine 5-tägige Klassenfahrt mit einer vierten Klasse an.
Gerne würde ich wissen, ob ich mir die Aufsichtpflicht mit der Klassenlehrkraft teile und welche gesetzlichen Grundlagen, die Mehrarbeit während der Klassenfahrt regeln?
Für die Klassenfahrt bekomme ich keinen Ausgleich, weder zeitich noch durch eine Gehaltsanpassung. Da ich weder angestellte Lehrkraft, noch verbeamtet bin, befinde ich mich nicht im Schuldienst und somit gelten für mich die in den Ländern festgesetzten Regelungen nicht.
Wie ist das mit den gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten zu vereinbaren?
2 Antworten
Wenn du dich nicht im Schuldienst befindest, kannst du auch keine Klassenfahrt begleiten, außer du machst es ehrenamtlich. Dann hast du dich den Weisungen der Lehrkraft zu fügen. Einen finanziellen Ausgleich gibt es dann auch nicht. Auf den Klassenfahrten meiner Tochter sind des Öfteren ehrenamtlich Mütter von Kindern anderer Klassen mitgefahren.
Da ich weder angestellte Lehrkraft, noch verbeamtet bin, befinde ich mich nicht im Schuldienst und somit gelten für mich die in den Ländern festgesetzten Regelungen nicht.
Mit wem ist denn Dein Anstellungsvertrag?
Wie ist die Arbeit geregelt? Wer ist Dein Vorgesetzter? Wie sind Deine Arbeitszeiten geregelt?
Falls der Schulleiter diese Aufgaben übertragen wurden, kann er Dir die Extrastunden durch die Klassenfahrt, an anderen Tagen frei geben.
Sonst musst Du das mit Deinem anderwietigen Vorgesetzten besprechen.
Mein Arbeitsvertrag ist angelehnt an den Tarifvertrag der Länder (TV-L).
Mein Vorgesetzter ist nicht die Schulleitung, sondern mein Arbeitgeber.