Welche formalen Eigenschaften muss eine Mietbürgschaft erfüllen?

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Lies bitte mal diesen Artikel: http://de.wikipedia.org/wiki/Mietb%C3%BCrgschaft#B.C3.BCrgschaft

Die Bürgschaft muss den Namen "Bürgschaft" enthalten, den Begünstigten (z. B. Vermieter), den Bürgen (z. B. die Eltern oder eine Bank), das vertragliche Grundverhältnis (z. B. Mietvertrag vom TT.MM.JJJJ zwischen Ihnen, der Vermieter, und Galiger, den Mieter), die verbürgte Forderung (sämtliche Verpflichtungen aus dem Mietvertrag), gfls. den Bürgschaftshöchstbetrag ("jedoch begrenzt auf den dreifachen Kaltmietbetrag bei Vertragsabschluss, d.h. € 1.200). Es gibt noch weitere Aspekte, wie die Notwendigkeit einer Vorausklage oder den Ausschluss der Vorausklage, die Befristung, die Voraussetzungen für eine Inanspruchnahme etc. Siehe u. a. hierzu im BGB in der Umgebung des Paragrafen 770.

Der Bürge, insb. eine Bank, würde sich natürlich für Deine Unterlagen interessieren, weil er ein Kreditrisiko mit Dir eingeht. Den Vermieter interessieren die gleichen Unterlagen zur Bonitätsprüfung. Aber diese Unterlagen sind nicht Gegenstand der Bürgschaft bzw. werden in ihr nicht erwähnt.

Deine Bank stellt Dir sicherlich gerne ein Bürgschaftsmuster zur Verfügung.