Was darf das Sozialamt verlangen?

1 Antwort

Vater und Mutter sind eine Bedarfsgemeinschaft. Die Einkommensverhältnisse der Mutter sind also durchaus von Bedeutung. Was hier offenbar durchleuchtet werden soll ist, ob die Angaben zur Finanzsituation zutreffend sind und auch, ob es Schenkungen an Dritte gab. Verarmt der Schenker -und das ist er ja, wenn er Sozialhilfe in Anspruch nehmen muß- dann müssen Beschenkte die innerhalb der letzten 10 Jahre erfogten Zuwendungen wieder heraus rücken.

Wir wissen ja nicht, wieso Dir die Miete bezahlt wird und wieso die Raten für den Laptop übernommen werden. Die Bedienung einer Unterhaltspflicht kann es an sich nur schwerlich sein, denn wer selber im rechtlichen Sinne kein Geld hat, braucht auch keinen Unterhalt zu zahlen. Du mußt Dich also darauf einstellen, daß das Sozialamt die Rückzahlungen der Zuwendungen an Dich verlangt.