Wasserschaden im Bad wird von der Wohnungsgesellschaft ignoriert was tun?

2 Antworten

Wurde der bereits bestehende Wasserschaden im Übernahmeprotokoll der Wohnung aufgenommen, als Ihr eingezogen seid?

Wie genau sieht der Wasserschaden aus? Wenn dieser die Nutzungsmöglichkeit der Wohnung einschränkt, könnt Ihr die Kaltmiete mindern. Leider passiert bei vielen Hausverwaltungen und Wohnungsgenossenschaften erst dann etwas.

Wichtig ist, dass die Minderung angemessen ist im Verhältnis der Nutzungsminderung. Schimmelbefall ist z. B. deutlich schwerwiegender als ein kleiner Wasserfleck an der Wand, der nur die Optik stört. Wenn Ihr zu viel mindert, kann das ein Sonderkündigungsrecht seitens der Wohnungsgenossenschaft auslösen. Und wichtig ist, dass Ihr die Mietminderung schriftlich ankündigt und nochmal eine Frist setzt, bis zu der der Wasserschaden behoben werden soll (4 Wochen halte ich für angemessen).

Und macht möglichst alles schriftlich, damit Ihr im Fall des Falles nachweisen könnt, dass Ihr mehrmals darauf hingewiesen und alles versucht habt, bevor Ihr die Miete gemindert habt. Wenn alles nichts hilft, schaltet zusätzlich anwaltliche Hilfe ein. Bestenfalls habt Ihr eine Rechtschutzversicherung, in der auch Mietrecht abgedeckt ist.

Viel Glück :-)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Unter Fristsetzung, 2 bis 4 Wochen sollten es schon sein, zur Mängelbesetigung auffordern.

Das sollte schriftlich und nachweisbar erfolgen.

Nach Fristablauf ab zum Anwalt. Da die sich dann im Verzug befinden, haben die dann auch die Verzugskosten (z. B. Anwalt) zu tragen.

Sofern ihr denn auch im Recht seid!