Brille bei schlauchbootfahrt verloren, haftpflicht?!

2 Antworten

Was timo83 schreibt ist so nicht richtig. Wie kommst du darauf, dass es ein klarer Fall für die PHV ist. Lies dir mal die Bedingungen in einer PHV durch. Vor allem schreibst du selbst "Du hast das Eigentum eines Anderen ohne Absicht beschädigt". Verloren ist nicht gleichzusetzen mit "beschädigt", um dies mal anzumerken. Die Sache muss beschädigt sein und dies sehe ich in diesem Falle nicht. Ist die Brille jetzt kaputt gegangen oder nicht? Ich denke mal eher nein, wenn diese ins Wasser gefallen ist. Also in diesem speziellen Fall, keine Regulierung.

So weit ich das sehe, ist das ein klassischer Fall für Deine Haftpflicht. Du hast das Eigentum eines Anderen ohne Absicht beschädigt (in diesem Fall verloren). Ich errinnere mich an keine Sonderregelung, die eine Haftung hier ausschließen würde...