Liebe Community,
folgender, derzeit noch fiktiver, Fall:
Angenommen, jemand hätte Hausverbot in einem beliebigen Bahnhof. Der- oder diejenige ist aber Stammkunde/-in, eben genau da vor Ort, in meinem Bahnhofsladen (z. B. Restaurant), und ich will diesen Menschen trotz allem nicht als Kunden/-in verlieren, bloß weil ihr oder ihm die DB den Zutritt nicht gestattet!
Jetzt muss die Person aber durch die Zone, wo das Hausverbot besteht durchgehen, um zu meinem Laden zu gelangen.
Wie wäre die rechtliche Situation? Muss ich künftig auf meine/-n, sehr viel Geld dalassenden, Superkunde/-in verzichten, oder darf ich in so 'nem Fall irgendwie hergehen und eine Ausnahme machen? So nach dem Motto: "Ihr wollt ihn vielleicht nicht - ich schon"?
Klar. Ich hätte ja den Laden im Bahnhof gemietet, also habe ich persönlich bloß Hausrecht im Laden solange der Mietvertrag besteht, nicht aber am Bahnhof selber.
Ich frage bloß aus Interesse. Noch bin ich nicht selbständig, habe dies aber vor - und überlege mir dann im Negativ-Fall dreimal, was am Bahnhof aufzumachen!!! Es sind mehrerlei verschiedene Läden, welche ich geplant habe.
Welche das sind, das würde hier ggf. den Rahmen sprengen, aber ich meine ja nur?
Bin grad am Planen, und mein "Planungs-Stil" ist - zugegeben - etwas sehr... außergewöhnlich!!! Man muss ja auch abgesehen davon heutzutage von möglichst allem ausgehen...
Also nochmal zusammengefasst: Darf der Mensch mit Hausverbot am Bahnhof ausnahmsweise zu mir reingehen - ja oder nein?!