Frage von Verlobte 19.06.2011

Warum werden im Grundbuch so hohe Zinsen eingetragen?

  • Hilfreichste Antwort von Guppy194 20.06.2011
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Der Eintrag des Zinssatzes im Grundbuch hat nichts mit der tatsächlichen Forderung zu tun; maßgebend ist - wie gtbasket bereits ausführte - die Vereinbarung im Kreditvertrag. Regelmäßig sind die Zinsen variabel. wird die Grundschuld nur zu dem Zinssatz eingetragen, der in der Urkunde steht, müsste sich nämlich die Bank im Falle der Zinssatzerhöhung den Zins nochmals gesondert eintragen lassen. Dies wird dadurch vermieden, dass ein Zinshöchstsatz eingetragen wird.

  • Antwort von qtbasket 19.06.2011
    3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Das ist marktüblich und auch rechtens. So sichern sich Hypothekenfinanzierer üblicherweise ab.

    Diese Eintragung hat aber nichts mit dem Vertrag zu tun, mit dem die Hypothek ausbezahlt wird, es gelten ausschliesslich die dort vereinbarten Konditionen.

  • Antwort von Charli 19.06.2011
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Alles Rechtens und sobald du unterschtreibst, auch von dir akzebtiert. Keiner weiss, wie die Zinsen steigen, also wird hier ein figtiver Zins angegeben. Solltest du nicht akzebtieren, dann keine Eintragung einer Grundschuld.

  • Antwort von DaDocta 19.06.2011
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Zum einen waren die Zinsen nicht immer so niedrig wie heute (aber auch keine 16%), zum anderen sichert sich die Bank so auch gegen den Fall ab, dass Sie nach Auszahlung der Darlehensvaluta direkt die Lust verlieren, Ihre Raten zu zahlen.

    Die Bank muss Sie erst mehrfach mahnen und kann anschließend in das Grundstück vollstrecken. Das dauert Monate bis Jahre und kostet auch die Bank ordentlich Geld.

    Daher die hohen Zinssätze.

  • Antwort von billy 19.06.2011
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    16 % in welchem Zusammenhang ???

  • Antwort von Schiko 28.09.2012

    Wird ein Kredit notleidend kann es sein, dass die Zinsen für längere Zeit den Darlehensbetrag nicht unerheblich erhöhen. Schon aus diesem Grund ist der im Grundbuch festgeschriebene Zinssatz wohltuend zur Geltendmachung eines höheren Schuldsaldos als die Grundschuld- höhe.

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