War beim Diebstahl dabei und Anzeige bekommen?

3 Antworten

Auch wenn du kein Diebesgut dabei hattest, koennen die Ermittlungen dennoch eine Beteiligung am Diebstahl ergeben. Zum Beispiel koenntest du "Schmiere" gestanden haben oder im Wissen um die Strafunmuendigkeit deiner Freundin diese dazu angestiftet haben.

Dass hier jetzt erst einmal auch gegen dich Ermittlungen laufen, ist eigentlich ganz normal. Jetzt kannst du einfach nur abwarten, was diese dann ergeben.

Das war damals bei mir auch, allerdings wusste ich nichts davon das die Personen mit denen ich unterwegs war dinge eingesteckt haben. Das Videomaterial wurde ausgewertet und man sah das ich nichts eingesteckt habe. War dann halt ein Mitgehangen mitgefangen. Ich bekam 1 Jahr hausverbot weil sie nicht wussten ob ich wirklich das nicht wusste. Habe das allerdings vergessen und bin das Jahr über trotzdem fast täglich dort gewesen. Gegen die anderen Personen wurde weiter ermittelt.

Ich denke wenn deine Freundin nachweisen kann das sie erkrankt ist mit Vorlage eines Schreibens ihres Arztes dann wird nicht allzu viel passieren. Dir wird auch nichts passieren da du ja nichts geklaut hast, da schauen sie sich halt das Material an und fertig.

txuebsinwm 
Fragesteller
 22.06.2023, 00:15

Sie hat es in der Umkleide in ihre Tasche gesteckt, heißt es gab da kein Videobefund oder was ähnliches. Die Mitarbeiterin hat uns erwischr, indem sie beim Abgeben von den restlichen Klamotten einen leeren Kleiderbügel bemerkt hat.

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Biinnaa  22.06.2023, 00:34
@txuebsinwm

Dann wirst du ja einmal zur Aussage vorgeladen. Dort sagst du halt dann das du nichts eingesteckt hast. Sie können dir ja nichts ohne jegliche Beweise anhängen. Ich denke es wird nur auf ein Hausverbot hinauslaufen.

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DerCAM  22.06.2023, 03:17
Ich denke wenn deine Freundin nachweisen kann das sie erkrankt ist mit Vorlage eines Schreibens ihres Arztes dann wird nicht allzu viel passieren.

Der dreizehnjaehrigen Freundin passiert sowieso gar nichts, weil sie noch nicht strafmuendig ist.

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Biinnaa  22.06.2023, 11:33
@DerCAM

Ach stimmt habe überlesen das sie 13 Jahre alt ist.

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Der 13-jährigen wird gar nicht passieren, da sie nicht strafmündig ist.

Und was soll Dir geschehen, wenn man Dir keinen Diebstahl nachweisen konnte.

H & M könnte für Euch beide max. ein Hausverbot aussprechen.

txuebsinwm 
Fragesteller
 22.06.2023, 00:18

Hat es auch, die Polizei meinte aber ich kriege nun eine Anzeige, ohne mich pberhaupt kontrolliert zu haben. Ich weiß halt nicht, an wen ich mich jetzt wenden könnte und wie ich alles darstellen soll, alle Personen die im Raum waren meinten „mitgehangen mitgefangen“, die Anzeige geht aber um Diebstahl 🤷‍♂️

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wilees  22.06.2023, 00:28
@txuebsinwm

Lasse es auf Dich zukommen - und gib bei der "Einladung" zur Schilderung des Geschehens an, dass Du keinerlei unbezahlte. Waren bei Dir hattest .

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txuebsinwm 
Fragesteller
 22.06.2023, 00:30
@wilees

okay, dankeschön :) kann man dies auch schriftlich machen?

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wilees  22.06.2023, 09:28
@txuebsinwm

Natürlich - denn als beschuldigte Person musst Du einer solchen Vorladung keine Folge leisten.

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