Anwaltskosten und Hartz4.... Wer zahlt?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

wie immer, es kommt darauf an; wenn Du nur eine Beratung brauchst (in einer Zivilangelegenheit), dann geh entweder zum Amtsgericht und lasse Dir unter Vorlage des H IV Bescheides einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe erteilen; mit diesem Schein geht man zum Anwalt und der berät Dich, evtl. schreibt er einen Schriftsatz an die Gegenseite und kann womöglich die Sache zum Abschluss bringen; je nachdem wie hoch sein Arbeitseinsatz ist, (Beratung, Schriftsatz, evtl. Vergleich) bekommt er verschiedene festgelegte Gebühren unabhängig vom Wert der Angelegenheit.

wenn man Prozesskostenhilfe für eine Klage erhalten will, d.h. Dein Anwalt kann die Kosten übers Gericht abrechnen, dann muss der Anwalt beim Gericht prozesskostenhilfe beantragen, hierzu muss er aber auch eine Abschrift der Klage zur Information des Gerichtes einreichen; denn das Gericht bewilligt nicht automatisch Prozesskostenhilfe, sondern nur dann wenn es eine gewisse Aussicht sieht, dass die Klage Erfolg haben kann und die Antragstellung nicht völlig aussichtslos ist.

Also allein beim Rechtspfleger die Prozesskostenhilfe zu beantragen reicht nicht aus.

Nein, der "hartzler" geht zum Amtsgericht udn holt sich einen Beratungsschein.

Der Anwalt wird dann je nach Prozessaussicht Prozesskostenhilfe für den Mandanten beantragen.

Und was wenn die Prozesskostenhilfe abgelehnt wird von Landesgericht?

Und der Einspruch ans OLG auch?

genauer: Was wenn dies passiert ich nichts wusste das für den einspruch mein RAnwalt etwas berechnung, ich dazu ne Rechnung vom OLG bekomme? Dann auch noch mein RAnwalt etwas für den Antrag für Prozesskostenhilfe etwas berechnet und mir eine Rechnung von 600Euro präsentiert????

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@Ohje81

Das dürfte eine schwierige Situation sein, aber ein seriöser Anwalt wird immer eine vernünftige Einschätzung über die Aussicht auf PKH geben.

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