Hi, ich bin Kassenprüferin in einem gemeinnützigen Verein. Nun habe ich beim ersten von zwei Prüfungen bereits Ungenauigkeiten gefunden und kann feststellen, dass sich teilweise eben nicht an die GOB gehalten wird. Es wird im Hintergrund bereits Stimmung gegen mich gemacht, weil ich das ganz offen mitgeteilt habe und um Korrektur bzw. Nachbesserung gebeten habe. Das gefällt dem kassenführenden Vorstand, der auch noch Geschäftsführer ist, jetzt gar nicht.
Falls beim zweiten Termin, weitere Unstimmigkeiten da sind und Unterlagen nicht vorgelegt werden (einige waren beim Steuerberater, andere in anderen Gebäuden etc.), muss ich der Entlastung des Vorstands widersprechen? Oder reicht es für meine eigene Haftungsfreiheit aus, wenn ich "nur" auf die Sachen hinweise?
Ich sage es ganz ehrlich, ich habe keine Lust, den ganzen Ärger und Streit abzubekommen, wenn die MGV die Entlastung (wieder übrigens, bei der letzten Prüfung nicht durch mich) ablehnt, ich ärgere mich jetzt schon, dass ich das Amt überhaupt übernommen habe...
Aber hinzu kommt wie gesagt das Thema der Gemeinnützigkeit. Was kann dem Verein an Schaden passieren, wenn nun aufgrund meiner Aussage der Vorstand, v. a. der Kassenführer, entlastet wird? Angeblich hat der Steuerberater die Kasse gesehen und keine Beanstandung gehabt (obwohl z. B. die Kasse über mehrere Buchungen in mehreren Monaten im Minus war). Mir ist grad irgendwie die Verantwortung, die ich hier tragen soll, eine Hausnummer zu groß :(
Irgendwelche tollen Tips?
LG Malina