Verkauf eines Garten-/Wochenendgrundstücks nach 7 Jahren?

2 Antworten

Da oft "Gartengrundstück gekauft" bedeutet eine Pachtgarten abzulösen. Das gilt nur wenn man ein Grundstück verkauft das im Grundbuch steht.

Jedoch kann man privaten Besitz auch steuerfrei verkaufen.

Der BFH (Bundesfinanzhof) hat im Urteil (Az.: IX R 37/16) die Ansicht vertreten, dass auch eine nur zeitweilige Nutzung zu Ferienzwecken, "eigene Wohnzwecke" sind.

Es darf aber in den letzten 3 Jahren nicht vermietet worden sein.

Dann sind die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit gem. § 23 EStG erfüllt.

Wenn es aber nur eine Gartenparzelle ist, dann sehe ich schwarz. Die Kosten sind natürlich gegen zu rechnen, aber nicht die eigene Arbeit, die müsste ja dann auf der anderen Seite versteuert werden.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986