Unternehmensbezeichnung Freiberufler?

4 Antworten

Die Bezeichnung kannst Du frei wählen. Sie muss jedoch den Tatsachen entsprechen. Nehmen wir mal an, Du heisst "Peter Müller".

  • "Peter Müller - Polizei für Berlin" würde in hoheitliche Rechte eingreifen.
  • "Peter Müller - Keksmanufaktur" als Webdesigner würde eine irreführende Bezeichnung führen.
  • "Hanifah Kreatura - Software-Manufaktura" würde Deinen echten Namen nicht verwenden. Dein Einzelunternehmen läuft immer auf Deinen echten Namen.

Abgesehen davon gibt es neben dem Unternehmenszusatz auch die Möglichkeit, "Projekte" oder "Vorhaben" zu definieren, z.B. "IntelliMarket - ein Projekt von Peter Müller IT-Consulting". Vermarkten kannst Du das dann unter dem Namen "IntelliMarket", wobei im Impressum und auf Korrespondenz immer der Bezug zu "Peter Müller IT-Consulting" besteht.

Die Unternehmenszusätze und Projektnamen müssen sind für Behörden nicht relevant, da das Einzelunternehmen immer unter Deinem Namen läuft.

Das Finanzamt interessiert sich nur für Deinen bürgerlichen Namen.

Du kannst in der anlage EÜR auch Deine Werbebezeichnung angeben, das ist Dir überlassen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Der Phantasiename ist für das das Finanzamt, das Gewerbeamt, die IHK und die Handwerkskammer ohne jede Bedeutung. Dies interessiert sie nicht.

Auch als Einzelkaufmann nutze ich für meine Unternehmen Firmennamen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Als Freiberufler bist nur DU mit deinem echten Namen beim Finanzamt registriert. Auch eine Gewerbeanmeldung kannst du nur unter deinem richtigen Namen tätigen. Deinen Fantasienamen kannst du dir aufs Auto malen, über die Tür hängen oder auf deine Visitenkarten drucken.