Unterbodenbeleuchtung Illegal?

2 Antworten

Lichttechnische Einrichtungen sind nur zulässig, soweit sie explizit vorgesehen oder als Umbau im Fahrzeugschein eingetragen sind.

Ohne Abnahme vom TÜV und Eintragung im FzS dürfte dergleichen unzulässig sein, schon ab Montage, auf den Gebrauch kommt es dabei nur sekundär an.

Beleuchtungen sind genau vorgeschrieben...also wäre das nicht Bestimmungskonform.

Du gibst vor dieses auszuschalten...wie willst du das bei einer Kontrolle beweisen...?

Selbst wenn du die Beleuchtung jetzt von der Stromzufuhr her durchschneidest das Stromkabel... wäre es immer noch ein illegaler Anbau....welcher Personen schädigen könnte....zb Person die irgendwo liegt und du die anfährst... könnte diese Beleuchtungsunterbau diese Person schädigen...ich weiß klingt blöd... aber so sind nunmal die Gesetze...

Anbauten bzw Unterbauten...müssen zugelassen sein...