Umsatzsteuer-Voranmeldung, Einkommenssteuererklärung?

3 Antworten

Auch wenn Du der Ansicht bist keinen Steuerberater zu brauchen, so warst Du auch der ansicht Dich selbständig machen zu können, ohne einen kleinen Kursus für Existenzgründer zu machen.

Du solltest unbedingt zumindest mal ein Informationsgespräch bei einem steuerberater machen.

Aber probieren wir mal die wichtigsten Punkte:

  1. Mit der Einkommensteuer wird der Gewinn besteuert. Der wird nach Ablauf des Jahres mit der Anlage EÜR zur Einkommensteuererklärung ermittelt. Da werden die Einnahmen udn Ausgaben gegenübergestellt. Ergebnis ist der Gewinn, oder Verlust.
  2. Die Umsatzsteuer besteuert den Umsatz (Umsatz sind die Einnahmen). Für die Umsatzsteuer muss man pro Quartal eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben (je nach Jahrszahllast sind andere Zeiträume möglich).
  3. Die Umsatzsteuervorauszahlungen werden auf die Jahresumsatzsteuer angerechnet.
  4. von der Umsatzsteuer ist die in den eigenen Ausgaben ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer abzuziehen. Die Differenz ist die Umsatzsteuervorauzahlung.
  5. Die Umsatzsteuervoranmeldung ist bei den meisten kleinen Buchhaltungsprogrammen eine Art Abfallprodukt.

Das waren jetzt erstmal die wichtigsten Punkte, aber nicht einmal 20 % von dem, was Du als Selbständiger wissen musst.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

"Ich habe ein separaten Konto, wo ich immer die 19% von meinen Einnahmen einzahle, sodass ich Ende des Jahres meine Einkommenssteuererklärung zahlen kann"

19 % ist aber doch der Umsatzsteuersatz.

"Jetzt möchte das Finanzamt eine Vorauszahlung haben, die durch eine Umsatzsteuer-Voranmeldung entstanden ist."

Wenn Du doch eine Umsatzsteuer-Voranmeldung abgegeben hast - was hast Du denn gedacht, was damit passiert?

"oder sind das zwei unterschiedliche Sachen?"

Das sind zwei unterschiedliche Steuerarten. Beide müssen ggf. bezahlt werden.

"Ich dachte, wenn ich immer die 19% von meinem Umsatz aufbewahre, bin ich auf der sicheren Seite."

Nur, dass die Umsatzsteuer unterjährig bezahlt werden muss - man berechnet diese mit Hilfe der USt-Voranmeldung selbst und muss sie dann natürlich auch zahlen, innerhalb der gesetzlichen Fristen.

"ich denke, dass ich es vorerst alleine hinbekomme."

Nun, derzeit offensichtlich nicht, denn in Deiner Frage geht wirklich ALLES durcheinander.

Da Du mit einiger Wahrscheinlichkeit so schnell keinen Steuerberater oder Existenzgründungslehrgang finden wirst - kauf Dir ein Buch, z.B. "Existenzgründung für Dummies" und arbeite das durch.Und sorry - aber wie kann man SO blauäugig an eine Existenzgründung herangehen?

Umsatz und Einkommensteuer sind grundverschieden.

Dir fehlen die elemantarsten Kenntnisse.

Du benötigst unbedingt einen Steuerbereater.