Trifft die Grundsteuerbefreiung gemäß § 4 Abs.3 GrStG auch für stillgel.Bahnstrecken u.Grundbe.zu?

1 Antwort

Sehr gute Frage.

Streng nach dem Gesetzestext: "die dem öffentlichen Verkehr dienenden .... Schienenwege ... Stellwerke.."

müßte die Befreiung entfallen, wenn die Liegenschaften diesem Zweck nicht mehr dienen.

Leider habe ich keinen Kommentar gefunden.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986