Wir wohnen in einem Mobilheim, das auf einem Pachtland steht. Müssen wir Grundsteuer bezahlen?

2 Antworten

Jetzt könnte ich für Wohnungsmiete und die vielen Betriebskosten (Grundsteuer, Müllabfuhr, Straßenreinigung etc.) entsprechend argumentieren, aber schon wird klar, dass es hier auf die pachtvertragliche Vereinbarung ankommt.

Natürlich ist der Grundbesitzer an der ersten Stelle für die Bezahlung der Grundsteuer verpflichtet. Aber egal. ob der Pächter zahlt oder nicht, der Verpächter muss die Steuer zahlen.

Guck noch mal in Euren Pachtvertrag, was dort wie geregelt ist.

die Grundsteuer ist doch Sache des Verpächters, dafür bekommt er ja die Pacht.

Das muß sich aus dem Pachtvertrag ergeben. Bei Wohungsmiete und allem übrigen mir bekannten Pachtverträgen jedenfalls ist es so, dass der Nutzer (Mieter/Pächter) die Grundsteuer als Nebenkosten zu tragen hat. Wieso soll das gerade bei Dir anders sein?

Ja, aber da ist sie Teil der Miete bzw. Mietnebenkosten und nicht Grundsteuer.

Wirtschaftlich stellt sich die Frage ja nicht.

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@Zitterbacke

An wen steht nicht dabei und die Fragestellerin hilft uns auch nicht beim Raten.

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@Privatier59

Trotzdem hat Alfons recht. Schulder der GrSt ist derjenige, dem der Steuergegenstand bei der Feststellung des Einheitswerts zugerechnet ist.

§ 10 (1) GrStG.

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