Steuern bei Hauptjob, Minijob + selbstst. Kleingewerbe?

2 Antworten

Der Minijob ist sozialversicherungspflichtig. Die Beiträge von ca. 30 % zahlt der Arbeitgeber pasuchal. Dazu die 2 % Lohnsteuer, die er auf Dich umlegen kann, aber nicht muss. Damit ist die Steuer erledigt, es kommt nicht in Deine Einkommensteuererklärung.

Der Minijobber kann freiwillig die Rentenversicherungebeiträge auf den vollen Satz aufstocken, was ihm dann auch angerechnet wird, aber er kann es abwählen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Ein Minijob kann pauschal versteuert werden.