Spielsucht+ Erbe?
Ein Jungerwachsener hat geerbt und ist spielsüchtig. Therapie und Spielsperre, Betreuung sind eingeleitet. Wie lässt sich das Erbe sichern, dass es für spätere Zeiten sinnvoll genutzt werden kann?
1 Antwort
Wer ist denn hier der Fragesteller?
Außenstehende Personen können da überhaupt nichts machen. Volljährige Personen können über ihr Vermögen nach Belieben verfügen. Jedenfalls, so lange keine Betreuung angeordnet ist.
Nur der Betroffene selber könnte da etwas veranlassen. Treuhandlösungen wären denkbar oder Einbringung in eine Stiftung. Das ist allerdings kein Thema für ein Laienforum, da muß man fachkundige Beratung in Anspruch nehmen.
Es ist mittlerweile modern geworden für andere zu fragen. Dabei wird dann schon mal vergessen, daß es sich um einen volljährigen Bürger handelt, der mit seinem Vermögen machen kann, was er will.
Die Frage stellt die einzige Verwandte, die sich um den Jungerwachsenen kümmert.
Der Betreffende ist spielsüchtig und die Betreuung ist gerichtlich befürwortet, deren Einrichtung in Arbeit. Das Erbe wird vor Beginn der Betreuung eintreffen.
Die Betreuung ist auch von ihm erwünscht, es gab schon Beschaffungskriminalität und einen großen Schuldenberg.
Volljährigkeit und Spielsucht mit Erbe ist eine brisante Mischung.
Bankmitarbeiter sind Verkäufer. Die können auf schauerliche Ideen kommen.
Anfangen könnte man mit einer Verbraucherzentrale. Eventuelle Vereinbarungen aufzusetzen wäre Aufgabe eines Anwalts. Der sollte sich aber im Thema auskennen.
Es gibt doch Festgeldkonten o.ä., wo man dann eine Sperrfrist hat. Dazu kann man sich doch bei einer Bank erkundigen, ohne sich gleich eine Rentenversicherung andrehen zu lassen.
An die Verbraucherzentrale.de hatte auch schon gedacht, Gute Anwälte sind, nach meiner Erfahrung , genauso schwierig zu finden, wie Bankangestellte. Tja, vielen Dank für die Mühe.
Ich hatte geschrieben, dass die Betreuung in Arbeit ist. Dass derjenige mit Volljährigkeit allein verfügt, macht es mit der Kombination Spielsucht so schwierig. Deshalb die Selbstsperre.
Der Betreffende ist psychisch nicht in der Lage, sich zu informieren und Entscheidungen zu treffen. Ich versuche ihn zu schützen.
Wer kann einen dazu neutral beraten? Rechtsanwalt, Notar, Bankmitarbeiter?
Danke