Wäre ein Hausverkauf, trotz Grundschuld aufgrund einer Bürgschaft für andere, möglich?

1 Antwort

Natürlich ist ein Verkauf möglich, allerdings wird kein Käufer die Grundschuld übernehmen. Die Grundschuld muß also abgelöst werden was nur mit Zustimmung des Sicherungsnehmers möglich ist.

Danke!

Dass ein Käufer die nicht übernimmt ist klar. Aber in welcher Form könnte die Sicherheit ersetzt werden? Was ist bewährte Praxis bei Banken? Müsste dann ggf der Betrag eingefroren werden und stünde nicht zur Verfügung?

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@Skuper

Skluper:

Als Ersatz mangelnder Bonität der Darlehnsnehmerin (Schwester)  könnte die Darlehensgeberin (Bank) je nach Höhe des Ausfallrisikos die Darlehensgewährung abhängig machen von:

1. einer vollstreckbaren Grundschuld an sicherer Rangstelle auf dem elterlichen Grundstück (die stärkste Form) oder

2. der gesamtschuldnerischen Haftung der Eltern in Form eines notariellen Schuldanerkenntnisses mit Vollstreckungsklausel (wirkt wie ein vollstreckbares Urteil) oder

3. der  Bürgschaft der Eltern "auf erstes Anfordern" der Bank oder

4. der Ausfallbürgschaft der Eltern (die schwächste Form der Ersatzsicherheit).

Die Bank entscheidet. Wurde ihr bereits 1) angeboten, wird sie sich mit weniger kaum zufrieden geben.

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