Mieteinnahmen-Heimkosten
Guten Tag, wir betreuen eine alleinstehende Dame. Folgendes Problem: Die Dame wohnt seither im "betreuten Wohnen" und besitzt diese Wohnung. Nun ist Sie ein Pflegefall (Stufe 1)und muss im Altersheim betreut werden. Die Kosten betragen monatlich 2.800,- Euro abzüglich Pflegegeld von 1.023,--,. es verbleiben also ca. 1850,-- Euro, die selbst bezahlt werden müssen.
Die Dame hat aber nur 1.100,-- Euro Rente, kann aber von Ersparnissen den Rest von 750,-- Euro ca. 15 Jahre bezahlen. Außerdem hat Sie ja noch im Pflegeheim eine große eigene Wohnung, in der Sie seither im "betreuten Wohnen" gelebt hat. Nun müsste Sie diese eigene Wohnung vermieten - wir rechnen mit ca. 700,-- Euro Miete. ******Die große ANGST der Dame: müssen diese Mieteinnahmen versteuert werden, oder können die Kosten des Pflegeheimes bei der Steuer "dagegengerechnet/abgesetzt" werden?
1 Antwort
Zu einer ordentlichen Momentbeurteilung fehlen noch einige Angaben:
Seit wann wurde welche Rente bezogen (im Rahmen der Anlage R)? Oder ist es eine voll steuerpflichtige Pension (im Rahmen der Anlage N)?
Wie hoch ist die Nettomiete (Mieteinnahmen minus Werbungskosten gemäß Anlage V zur Steuererklärung)?
Wie hoch sind die als haushaltsnahen Dienstleistungen qualifizierenden Kosten (gem. BMF-Schreiben http://kuerzer.de/BMF-100215) ?