Selbstauskunft vor der Insolvenz nicht wahrheitsgemäß?

2 Antworten

Über die nachträgliche Insolvenz muss der Vermieter nicht informiert werden.

Er hatt vorher die Möglichkeit eine Schufaauskunft zu verlangen.

Wenn ihr im März noch nichts von der Insolvenz wusstest, konnte davon auch nichts in der Selbstauskunft stehen. Insofern war die Selbstauskunft wahrheitsgemäß.