Mieterselbstauskunft unterschrieben.Ist dieser Verbindlich?
Hallo ,
habe eine Mieterselbstauskunft ausgefüllt und unterschrieben an die Hausverwaltung geschickt. Daraufhin hat die Hausverwaltung mir einen Mietvertrag zugeschickt was ich noch nicht unterschrieben habe, weil ich jetzt eine andere Wohnung gefunden habe und da einziehen möchte.Meine Frage wäre jetzt bin ich da gebunden weil ich schon die Mieterselbstauskunft vollständig ausgfüllt und unterschrieben habe'?
2 Antworten
Der Mietvertrag ist das verbindliche Vertragswerk. Die Mieterselbstauskunft ist ja nur eine Art strukturierte Erfassung von Basisdaten und Hintergrundinformationen.
Weiterhin: der Mietvertrag könnte ja auch eine Klausel enthalten, der Du nicht zustimmst. Also hast Du de facto eine Sollbruchstelle in diesem Prozess.
Daher solltest Du der Hausverwaltung nun freundlich schreiben, daß Du Ihnen für die Zusendung des Angebots dankst, Dich jedoch inzwischen für eine andere Option entschieden hast und den Vertrag daher nicht mehr abschließen möchtest.
Nein. Du hast den Mietvertrag noch nicht unterschrieben und somit ist kein Mietverhältnis zustande gekommen. So sehe ich das. Ich bin allerdings kein Jurist.
Hallo, danke für die Antwort .Aber ich bin mir nicht sicher weil in der Mieterselbstauskunft noch ein Hinweis stand(klein gedruckt).
Diese Mieterselbstauskunft ist gleichzeitig meine/ unsere Reservierung und verbindliche zusage für das Mietobjekt.