Schenkung am sinnvollsten?

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Ich konstruiere einen Fall um es deutlich zu machen,

Sohn und Schiegertochter haben bei der Eheschließung beide je 30.000,- Euro Anfangsvermögen.

Sie leihen sich 200.000,- dazu und kaufen für 260.000,- Ein haus.

Nun Schenken die Eltern dem Sohn 50.000,- Euro und er zahlt es um den Kredit zu mindern.

Nach 10 Jahren kracht es in der Ehe.

Das Haus ist nun 350.000,- Wert der Kreit nur noch 100.000,-.

Schlussvermögen beide 350.000,- - 100.000,- = 250.000,- / 2 = 125.000,-.

Sie Zugewinn 125.000,- - 30.000,- (Anfangsvermögen) = 95.000,- Euro.

Er Zugewinn 125.000,- - 80.000,- (Anfangsvermögen 30.000,- + Schenkung 50.000,-) Zugewinn 45.000,-.

Sie 95.000,- - Er 45.000,- = Zugewinn differenz 50.000,- und sie muss ihm, 25.000,- ZUgewinnausgleich zahlen und er hat wieder 50.000,- mehr als seine Ehefrau.

Da sie vermutlich keine 25.000,- Auf dem Konto hat, wird er dann vermutlich gegen Übernahme der Restschuld von 100.000,- ( davon sind 50.000,- von ihr) das Haus übernehmen und ihr 75.000,- Ausgleich zahlen.

Der Zugewinnausgleich regelt es.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Das sollte dann vermutlich eher in Richtung Erbe/Voraberbe gehen, welche nicht zum Zugewinn zählt.

"Vorweg kann man sagen, dass ein Erbe beim Zugewinnausgleich ausgeschlossen ist und nicht bei der Vermögensaufteilung berücksichtigt wird. Beim Zugewinnausgleich zählt das Erbe zum privilegierten Anfangsvermögen. Das gilt auch für Zuwendungen im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge."