Rücklastschrift P-konto?

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Das müsstest du im Onlinebanking sehen können, wie die Bank damit umgeht. Rücklastschriften sind ein leidiges Thema bei P-Konten. Rücklastschriften durch die Bank dürfen nicht auf den Freibetrag angerechnet werden. Bei selbst veranlassten Rücklastschriften wird das unterschiedlich gehandhabt, bzw. werden diese durchaus als Geldeingang berücksichtigt, weil es oft Schuldner gibt, die sich dadurch zusätzlichen Spielraum für andere Zahlungen schaffen wollen.
Wusste der Gläubiger denn überhaupt vom anstehenden Insolvenzverfahren, oder warum durfte er deiner Aussage nach gar nicht mehr abbuchen?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Zertif. Pfändungsexperte, qual. Kreditsachbearbeiter
Mimimaus966 
Fragesteller
 02.06.2022, 06:59

Guten Morgen, ja das wussten Sie.

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Frankie4  05.06.2022, 05:36

Wieso Onlinebanking bei P-Konto? Woher kommen Sie auf ein Insolvenzverfahren? Welche RL durch die Bank?

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orgel  05.06.2022, 11:50
@Frankie4

Das ergab sich aus dem Kontext der anderen Fragen.

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