Rückforderung von Pfegekassenleistungen

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Also, vorab...das ist ein Fall für einen Fachanwalt. Vorab jedoch einige Informationen vorab für Deinen Anwalt.

Es darf maximal vier Jahre zurückgefordert werden. Siehe hier:

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxii/111.html

Der zweite Irrtum der Barmer. Es geht um Pflegeleistung. Das ist keine Angelegenheit der GKV. Das ist Aufgabe der Pflegeversicherung.

Nächster Fehler. Die Kasse kann nicht rückwirkend auf einen Vorversicherer verweisen. Seit 2007 besteht KV Pflicht. Daher mutmaßlich das Datum. Die Barmer hat kontrahiert. Und ist folglich in der Verpflichtung. Sie hätte 2007 gar nicht kontrahieren dürfen, mangels Vorversicherungsnachweis. Hat sie aber! Pech für die Barmer.

Fazit: auf jeden Fall Klagen, die haben sie doch nicht mehr alle! By the Way, dann müsste die Barmer auch zurückzahlen, wenn die Beihilfe verantwortlich ist.

Abgesehen davon, wenn Beihilfeberechtigt musste der Rest ja über die PKV abgesichert gewesen sein. Was ist denn mit der Vorversicherung? Hat die PKV vor Versterben des Ehegatten bestanden. denn die müssten ggfs dann einspringen und rückwirkend kontrahieren und auch das Delta zahlen.

Das muss geprüft werden! Good Luck Kurzes persönliches Stetement:

Tipp. Googeln Sie mal nach Thorulf Müller KV Profi und sprechen sie ihn an. Gerne schönen Gruss von mir. Wenn er nicht weiter weiß, wer dann?

Gruß Christian Müller RWM Group Riesen Sauerei

alfalfa  09.06.2012, 11:28

Noch ein paar Hiweise für den Anwalt. Ungefähr im Jahr 2007 gab es für beihilfeberechtigte Personen (wobei zu prüfen wäre, ob der Beihilfeanspruch nicht bei 70 oder gar 80 Prozent liegt, kommt auf das Land und die Art der Beihilfe an) die Möglichkeit zu wählen, ob Beihilfe plus PKV oder GKV, aber dann ohne Beihilfe. Da auch seit 2007 die KV Pflicht eingeführt wurde bleiben nur die beiden Möglichkeiten. Eine Argumentationskette wäre, dass Deine Mutter für die GKV optiert hat (geht ja konkludiert aus dem Händeln hervor) und dann hätte die Barmer volle Leistungspflicht und die Forderung wäre obsolet. Doch das ist definitiv Sache für den Anwalt, parallel dazu bitte asap Meldung an den Ombudsmann, um die Fristen zu unterbrechen. Ferner Antrag auf Aussetzung der Säumniszuschläge stellen und auch das Vermögen transferieren bzw. ein P Konto einrichten, damit vor Entscheidung keine Vollstreckung durch das Hauptzollamt erfolgt.

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