Rückerstattung der Beerdigungskosten vom Bankkonto meines verstorbenen Lebensgefährten?

5 Antworten

Viele der Poster vor mir haben Schönes und Richtiges geschrieben (z. B. @Privatier59, dass die Bank nicht zahlen darf).

Gehen wir doch einfach gesetzlich vor.

Die Bestattungspflicht haben die nächsten Angehörigen. Das stimmt im Normalfall mit den Erben überein.

Also Ehegatte, Kinder, Eltern, Geschwister usw.

Aus welchem Grund auch immer, sind diese aber hier ihrer Pflicht nicht nachgekommen.

Das Du es dann getan hast, nennt man "Geschäftsführung ohne Auftrag."

Das ist in §§ 677 ff BGB geregelt. Andere waren verpflichtet, Du hast es gemacht, damit kein Schaden entsteht.

Damit hast Du gegenüber dem Personenkreis/den Erben, gem. § 683 BGB Anspruch, dass Deine Aufwendungen ersetzt werden.

Also, einen netten Brief an die Erben, Kiopien der Rechnungen beilegen und das Konto nennen, auf das die überweisen sollen.

Die Bank darf aus dem Konto nichts an Dich auszahlen. Die Bank ist weder Inhaber des Kontos noch vom Inhaber bevollmächtigt.

Du mußt Dich an die Erben halten. Die müssen die Bestattungskosten übernehmen.

Ich kann nur folgendes dazu beisteuern:

Die Banken gestatten normalerweise eine Abbuchung der Bestattungskosten durch den Bestatter vom Nachlasskonto. Ob sie das müssen, weiß ich aber  nicht.

 Wahrscheinlich wirst Du Dich nun wirklich an die Erben wenden müssen, falls man hier nicht noch im Nachhinein etwas drehen kann (im Sinne von: der Bestatter bucht jetzt ab vom Nachlasskonto und erstattet Dir die bereits gezahlten Kosten - das ist wohl aber unwahrscheinlich).

utefricke 
Fragesteller
 11.09.2017, 17:51

Nein kein Testament, keine Verfügung und ja Erben wohl schon

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utefricke 
Fragesteller
 11.09.2017, 17:54
@utefricke

Die Bestattungskosten haben nichts mit dem Erben zu tun

Es besteht ein Bankkonto und darüber kann man eigentlich die Beisetzungskosten absetzen

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Gaenseliesel  11.09.2017, 19:27
@utefricke

....indirekt aber schon !  

.......Indem du die Bestattungskosten vom Nachlass deines Lebensgefährten (vielleicht ! ) von den Erben zurück bekommst. Kein Testament - dann steht der Nachlass incl. Bankguthaben den gesetzlichen Erben zu. Du musst deine Ansprüche also bei den Erben geltend machen. So kenne ich das Prozedere lt. deinem in der Frage geschilderten Sachverhalt. 

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wfwbinder  11.09.2017, 20:54
@utefricke

 Die Bestattungskosten haben nichts mit dem Erben zu tun

Falsch, die Bestattungskosten sind, soweit vorhanden, aus dem Erbe zu zahlen.

 Es besteht ein Bankkonto und darüber kann man eigentlich die Beisetzungskosten absetzen

Anspruch auf das Bankguthaben haben die Erben. Die müssen die Bestattungskosten zahlen.

Das Bankkonto allein kann nicht zahlen. Verfügen können nur die Erben.

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Die Bank verteilt den Nachlass nicht.

Erscheint Dein Name beim Verteilen des Nachlasses nicht, bleibst Du leider auf den Kosten sitzen.