Absicherung des Lebensgefährten, mit dem man nicht verheiratet ist

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

WEnn die Lebensversicherung auf das Leben der zu versichernden Person abgeschlossen ist, aber der jenige der Abgesichert ist auch der Versicherungsnehmer (also Beitragszahler) ist, fällt schon mal keine Schenkungssteuer an. Bei den relativ geringen Beiträgen der Risiko LV ist der Steeurabzug beim eventuell besser verdienenden nciht so wichtig. Also kann man so schon mal Steuer verhindern.

Dann könnte man die Versicherungen, oder die Anlagen zur Sicherung auch einfach an die gemeinsamen Kinder vererben (die ja 400.000,- Freibetrag haben) udn den LAG zum Verwalter einsetzen, womit auch Steuer gespart ist.

Wenn es aber um richtig viel Geld geht, sollte man doch mal die "Heiratsphobie" überdenken.