Poolfahrzeug Abrechnung?


13.10.2020, 14:53

Das Auto wurde im genannten Zeitraum "nur" für 2 längere Trips von mir privat genutzt (01.10.-04.10.2019 und 01.03-03.03.2020), dazwischen war das Auto im Büro und wurde von den Kollegen genutzt.

4 Antworten

Es ist ja kein dir zugewiesener Dienstwagen. Die KM sollten mit € 0,30,- berechnet werden, also € 1.200,-. Oder die 0,03% pro KM des Listenpreises

Ja, nur macht das Ganze ohne Auto keinen Sinn.

2. Ein-Prozent-Regelung anwenden

Der Gesamtlistenpreis der Autos wird auf die Mitarbeiter umgerechnet:

1 % von 175.000 Euro = 1.750 Euro.

Dieser Betrag wird auf 30 Angestellte verteilt, egal wie viele Kilometer sie privat fahren: 1.750 Euro : 30 Fahrer = 58 Euro.

Für die pauschale Ein-Prozent-Regelung wird dieser Betrag bei jedem Mitarbeiter auf sein zu versteuerndes Einkommen aufgeschlagen.

3. Private Heimfahrten

Die werden pauschal mit 0,03 Prozent des Fahrzeuglistenpreises pro Entfernungs­kilometer versteuert. Die Berechnung für den Pool funktioniert wie oben:

Dann dürfte er nur die Kilometer abrechnen

ThomasS91 
Fragesteller
 13.10.2020, 14:57

Die Frage ist hier wie?

Und müssten die Kilometer wie bei bei der 1% Regelung erst aufs Brutto aufgeschlagen werden um dann wieder beim Netto abgezogen zu werden?

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Theoretisch muss man deine Gehaltsabrechnung im Zeitraum 01.10.2019 - 03.03.2020 korrigieren, 1% des Brutto Listenpreises zzgl. der Kilometer Wohnung-Arbeitsstätte. Und das für die Zeit, in der du den Q7 hattest.

ThomasS91 
Fragesteller
 13.10.2020, 14:50

Entschuldige war vielleicht etwas ungenau ausgedrückt.

Ich hatte den Wagen nicht durchgänging sondern "nur" für 2 längere Fahrten mit jeweils 2000KM im Zeitraum vom 01.10-04.10.2019 und 01.03.-03.03.2020. Dazwischen war der Wagen zur freien Verfügung im Büro und wurde auch von anderen Mitarbeitern (intensiv) genutzt.

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