Jobticket vs. Pendlerpauschale
Hi ich hätte da eine Frage bezgl. Kosten eines Jobtickets und der Pendlerpauschale. Ich erhalte von meinem Arbeitgeber ein Jobticket, welches mit 64 € monatlich direkt von meinem Netto Lohn abgezogen wird. Die tägliche Pendlerpauschale von 5km à 0,30€ die geltend machen kann ist geringer als die Kosten für das Jobticket. Wenn ich alles bisher richtig verstanden haben, muss ich von der Pendlerpauschale die Kosten des Jobtickets abziehen, was in diesem Falle ja zu einem negativen Betrag führen würde. Wie verwerte ich das denn am Ende des Jahres in meiner Steuererklärung?
Danke euch schon mal für die Hilfe.
1 Antwort
Die Kosten für das Jobticket sind steuerlich abziehbar. Auch wenn die tatsächlichen Kosten für das Ticket über dem als Entfernungspauschale absetzbaren Betrag (= 5 km x 0,30 x Tage) liegen, dürfen die höheren Aufwendungen zusätzlich geltend gemacht werden. Die gesetzliche Vorschrift findet sich im § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG.
Hier zusätzlich der offizielle Text, direkt vom Finanzamt:
Seit dem Veranlagungsjahr 2001 wird für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte eine Entfernungspauschale gewährt. Diese wird – unabhängig von der Art, wie Sie zur Arbeitsstätte gelangen – nach den Entfernungskilometern berechnet.
Auch bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel sind deshalb die Entfernungskilometer (i. d. R. für die kürzeste benutzbare Straßenverbindung) anzugeben.
Sind die tatsächlichen Kosten für öffentliche Verkehrsmittel höher als die Entfernungspauschale (ab 2004 beträgt diese 0,30 € je vollen Entfernungskilometer), so werden diese berücksichtigt. Deshalb sollten die tatsächlichen Aufwendungen für öffentliche Verkehrsmittel auch stets in der Einkommensteuererklärung (Anlage N) angegeben werden. Zu finden auf http://www.finanzamt.bayern.de/informationen/steuerinfos/haeufig_gestellte_fragen/Entfernungspauschale/default.php?f=stmf#nr3