OnlyFans, muss ich nun Steuern zahlen?
Hallo,
ich habe im Jahr 2022 von Ende Mai bis Anfang August ein Onlyfans Profil gehabt. Dies war übergangsweise und als Nebentätigkeit, denn ich bekam noch Arbeitslosengeld (Versicherung zwecks Kündigung). Die Agentur wusste auch davon Bescheid und das Geld wurde verrechnet.
Ich habe mich damals direkt beim Finanzamt gemeldet und als Kleinunternehmen angemeldet. Soweit ich weiß musste ich nie ein Gewerbe anmelden, da es als Freiberufliche Tätigkeit gilt. Andere Mädels die ebenfalls mit Onlyfans ihr Geld verdient haben, mussten ebenfalls kein Gewerbe anmelden. Das Finanzamt hat mir auch nichts gesagt, sondern einfach nur meine Steuernummer zugeschickt und die Anmeldung bestätigt.
Dann im August habe ich es wieder abgemeldet, da ich seitdem eine Vollzeitstelle habe, bei der keine Nebentätigkeiten erwünscht sind.
Ich habe in den 3-4 Monaten einen Gewinn von ca. 1800€ erwirtschaftet (insgesamt!)
Nun meine Frage:
Muss ich bei dieser geringen Summe überhaupt Steuern zahlen? Wenn ja, geht es ja nur um die Einkommenssteuer. Nun weiß ich nicht wie aktuell der Grundfreibetrag ist, dieser wurde ja angehoben.
Und dann steht im Internet dass das Einkommen unter dem Grundfreibetrag im Jahr liegen muss, da gilt doch bei mir nur das von Onlyfans oder nicht? Sonst habe ich im Jahr 2022 nur als Angestellte gearbeitet, wo die Steuern direkt abgezogen wurden.
Wenn ich jetzt keine Steuern zahlen muss, reicht es wenn ich dem Finanzamt einfach einen Nachweis sende wie viel ich über Onlyfans erwirtschaftet habe? Habe absolut keine Lust wegen diesem kleinen Betrag eine ganze Steuererklärung zu machen, oder einen Steuerberater zu holen wo ich am Ende mehr für zahle als an Steuern.
Danke im voraus für eure Antworten!
2 Antworten
Ich habe in den 3-4 Monaten einen Gewinn von ca. 1800€ erwirtschaftet (insgesamt!
Das kann nach Deinen Angaben keiner sagen.
ich habe im Jahr 2022 von Ende Mai bis Anfang August ein Onlyfans Profil gehabt.
Für die Steuer ist wichtig, was war vor Mai und was war nach August, oder anders ausgedrückt, welche Einkünte hast Du im ganzen Jahr gehabt.
Ausserdem unterliegt das ALG I als Lohnersatzleistung dem Progressionsvorbehalt.
Daher musst Du auf jeden Fall eine Einkommensteuererklärung aus 2 Gründen abgeben.
- Weil Deine Einkünfte, von denen kein Lohnsteuerabzug vorgenommen wurde (Onlyfreinds) über 410,- Euro waren
- Weil Deine Lohnersatzleistungen (ALG I) über 410,- Euro waren.
Bei der Anlage EÜR für die Ermittlung der Einkünfte aus Onlyfriends unbedingt an alle Betriebsausgaben denken. Internt und was Du sonst noch dafür gekauft hast.
"Muss ich bei dieser geringen Summe überhaupt Steuern zahlen?"
Ob man Steuern zahlen muss oder nicht, hängt von der Summe der Einkünfte aus allen Einkünften ab. Da Du ab August nichtselbständig beschäftigt warst, hängt es von der Höhe des Gehalts ab, ob nach Abzug der Vorsirgeaufwendungen und Sonderausgaben das zu versteuernde Einkomnen oberhalb des Grundfreibetrags liegt oder nicht.
ABER: Da es im Finanzamt keine Hellseher gibt, weiß dort auch keiner, ob Du mit der selbständigen Tätigkeit 1800 oder 18000 € Gewinn gemacht hast. Um die Gewinnermittlung kommst Du daher m.E. nicht herum.
Und: wenn Dir in der nichtselbständigen Tätigkeit Lohnsteuer abgezogen wird und Du insgesamt unter Grundfreibetrag liegst, bekämst Du diese Lohnsteuer erstattet.