OFW über Jahre und nun Strafverfolgung wegen nicht gezahlter GEZ?

1 Antwort

Ein paar Dinge zum Geraderücken:

1. die Staatsanwaltschaft zieht keine Rundfunkbeiträge ein; die kümmert sich um Straftaten; Verstöße gegen die Vorschriften zum Rundfunkbeitrag stehen jedoch im juristischen Rang einer Ordnungswidrigkeit, das ist ungefähr so schlimm wie falsches Parken. Also, das darf man zwar nicht ignorieren, aber es ist NIEMALS Sache der Staatsanwaltschaft.

2. Dein Zitat "...und wer denkt in solch einer Situation an die GEZ...". Sicher hat Dein Bekannter sich irgendwo behördlich abgemeldet, hat Strom, Telefon und Versicherungen gekündigt (ist gekündigt worden?), hat sich beim Jobcenter gemeldet, usw. usw. Was auch immer, vielleicht nur zum Teil, sicher in psychisch denkbar schwieriger Situation. Nur, die anderen wissen davon nichts, die GEZ auch nicht. Die steht aber auf der Liste derer, die zu informieren sind.

3. Gebührenpflicht besteht, wenn man einen Haushalt hat. Hat man keinen, besteht auch keine Gebührenpflicht. Jedoch muß man sich aktiv abmelden, sonst läuft das immer weiter. Dahinter stehen die Rechtsvorschriften bzw. Gesetze zum Rundfunkbeitrag und die Abgabenordnung (AO). Was in der AO steht, hat mit der GEZ nichts zu tun, das ist allgemeines Recht. Die Vorschriften der AO besagen, wenn sich einer gegen eine Forderung nicht wehrt, ist sie recht schnell rechtskräftig und kann mit allen unangenehmen aber üblichen Mitteln eingetrieben werden, dazu gehört am Ende auch Haft. Dann geht es nicht mehr um die Sache, sondern nur noch ums Bezahlen. 

In solchen Fällen haben diese Vorschriften sicher schwerwiegende Mängel: die GEZ erfährt z.B. von den Meldeämtern, wenn einer irgendwo neu eingezogen ist, aber anscheinend nicht, wenn jemand den Haushalt ohne Umzug auflöst. Da müßte aber der Gesetzgeber ran, um sie zu korrigieren. Die GEZ ist als "Anstalt des öffentlichen Rechts" auch nur ein Anwender dieser Vorschriften wie z.B. ein Studentenwerk oder eine Krankenkasse und kann nicht 'mal eben' entscheiden, auf die Anwendung dieser Vorschriften zu verzichten.

4. Das Argument mit dem Porto und dem Briefumschlag ist ein ...blödes... Einen Briefumschlag bekommt man schnell geschenkt, den Brief kann man unfrei schicken, das funktioniert. Ein Gang zu irgendeiner Behörde ist sowieso nötig, da kann man fragen, man muß es nur tun.

Jetzt können nur noch eine Einzelentscheidung ("Härtefallantrag") oder eine gerichtliche Klage helfen. Und wenn er jetzt vom Jobcenter leben sollte, dann bitte nicht vergessen einen Antrag auf Befreiung zu stellen, das geht auch nicht automatisch.....