Nicht gewusst dass mein Jugendticket abgelaufen war?

4 Antworten

Hallo Paul2003

Minderjährige müssen nach aktueller Rechtsauffassung überhaupt keine erhöhten Beförderungsentgelte zahlen, da es sich bei diesen um Vertragsstrafen handeln Minderjährige jedoch nur beschränkt geschäftsfähig sind:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/minderjaehriger-ohne-fahrschein-kein-erhoehtes-befoerderungsentgelt-zulaessig_127497.html

Das Wichtigste vorweg: Anders als bei einem volljährigen Kunden kann von Minderjährigen das sogenannte „erhöhte Beförderungsentgelt“ grundsätzlich nicht verlangt werden. Bei dieser Zahlung, die regelmäßig erhoben wird, wenn der Kunde bei einer Kontrolle keinen Fahrschein vorweisen kann, handelt es sich um eine in den Beförderungsbedingungen geregelte Vertragsstrafe. An dieser Stelle kommt Minderjährigen jedoch zugute, dass sie durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) im Rechtsverkehr besonders geschützt werden. Ohne Einwilligung der Eltern können sie in beschränktem Umfang nur Rechtsgeschäfte abschließen, die für sie lediglich vorteilhaft sind. Nach § 107 BGB bedarf der Minderjährige „zu einer Willenserklärung durch die er nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt, der Einwilligung eines gesetzlichen Vertreters“. Im Interesse eines wirksamen Minderjährigenschutzes ist der Umfang der Einwilligung stets eng auszulegen.

Da es sich laut deiner Beschreibung zudem nicht um vorsätzliches schwarz fahren handelt besteht hier auch kein Risiko, dass der Verkehrsbetrieb strafrechtlich etwas gegen dich in Hand hat solltest du dich darauf berufen.

Übrigens müsste auch eine volljährige Person kein erhöhtes Beförderungsentgelt zahlen solange ein personalisiertes Ticket nur beschädigt ist aber ohne Beschädigung an Zeit und Ort der Kontrolle gültig wäre.

In diesem Fall wäre ähnlich wie bei einem vergessenen Ticket nur eine Bearbeitungsgebühr von 7 Euro fällig immerhin wurde für die Dienstleistung ja bezahlt weswegen es kein schwarz fahren sein kann.

Bei nicht personalisierten, übertragbaren Tickets sieht die Sache nochmal anders aus.

PS: Meine Antwort bezieht sich auf die Rechtslage in Deutschland ich schreibe das nur vorsichtshalber, weil die Summe von 72 Euro nicht so wirklich passt.

Nachtrag:

Falls sich die Frage auf Österreich bezieht und die Beschädigung der einzige Grund war warum von dir Geld verlangt wird kostet das Nachreichen laut ÖBB 10 Euro:

https://www.oebb.at/de/fragen-und-antworten/rechte-pflichten/fahrgeldnachforderung.html

Haben Sie ein personalisierte Zeitkarte (Jahreskarte Ihres Verkehrsverbundes, Schüler- oder Lehrlingsfreifahrt, Österreichcard), so können Sie diese nachreichen, um sie auf die Gültigkeit des befahrenen Streckenabschnittes überprüfen zu lassen.
Die Fahrgeldnachforderung reduziert sich auf eine Gebühr von 10,- Euro.

LG

Darkmalvet

Andri123  08.12.2019, 16:46

Ja, das ist ein sehr interessanter Artikel. Allerdings halten sich die Verkehrsbetriebe nicht daran, es bliebe auch noch die Strafanzeige wegen Leistungserschleichung und das Urteil eines AG ist nicht bindend für andere AG's.

Ich finde diesen Artikel, hab ihn aber nur überflogen.

https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.matthias-losert.de/mussen-minderjahrige-beim-schwarzfahren-auch-das-erhohte-beforderungsentgelt-bezahlen/&ved=2ahUKEwjK5_S9r6bmAhUisKQKHbT6CwQQFjADegQIAhAB&usg=AOvVaw3Rv4sIDdLurDPiCbsfL9jw

Für des FS aus Österreich ohnehin uninteressant.

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Darkmalvet, UserMod Light  08.12.2019, 19:49
@Andri123

Zur Rechtslage in Deutschland:

Leider steht an deinem Artikel kein Datum dran, das Urteil des Amtsgerichtes Dresden ist jedoch erst vom 26.01.2018 daher könnte der Artikel von davon stammen.

Dass ein Urteil eines Amtsgerichtes nicht bindend ist stimmt zwar allerdings dürfte dieses Urteil ziemliches Aufsehen unter Verkehrsbetrieben erregt haben, sodass es fraglich ist ob da noch ein Prozess riskiert wird.

Ich halte es daher eher für wahrscheinlich, dass Verkehrsbetriebe bei strafmündigen Minderjährigen auf eine freiwillige Zahlung gegen Verzicht auf die Durchsetzung strafrechtlicher Folgen setzen.

Eine Strafbarkeit wegen Leistungserschleichung ist jedoch nur bei Vorsatz gegeben demnach wären weder eine Fahrt mit defektem Ticket noch eine unbewusste Fahrt außerhalb des Gültigkeitszeitraumes strafbar.

Ist das Ticket nur vergessen worden, defekt oder gestohlen bliebe es aber trotzdem dabei, dass für die Nutzung der Leistung bezahlt wurde, womit auch nur die Bearbeitungsgebühr fällig wird.

Macht ja auch Sinn weil im Regelfall ja irgendwo Daten vorliegen müssen wer für ein solches Ticket bezahlt hat ansonsten würden weder elektronische Bezahlverfahren noch elektronische Gültigkeitskontrollen funktionieren.

Zumindest laut dem, was ich bei der ÖBB finden konnte scheint es die Bearbeitungsgebühr auch in Österreich zu geben nur, dass sie dort eben 3 Euro höher ist.

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Ohne Risiko ist das Schwarzfahren aber auch für Minderjährige nicht. Wer mindestens 14 Jahre alt ist, gilt als strafmündig. Fährt er wiederholt ohne Fahrschein in Bus oder Bahn, muss er mit einer Strafanzeige wegen Beförderungserschleichung rechnen.

Da der Begriff "Bankomatkarte" in Deutschland nicht üblich ist, tippe ich auf Österreich als Tatort.

Stimmt diese Vermutung?

Dann würden ganz andere Gesetze gelten als die hier zitierten.

Langer Rede kurzer Sinn:

Wer mit einem nicht mehr gültigen Ticket erwischt wird ist Schwarzfahrer und muß ein erhöhtes Beförderungsentgelt zahlen.

Darkmalvet, UserMod Light  08.12.2019, 11:35

Wenn ein gültiges Ticket wegen Beschädigung für ungültig erklärt wird ist das kein schwarz fahren, da ja für die Leistung bezahlt wurde.

Demnach kann der Verkehrsbetrieb auch nur 7 Euro Bearbeitungsgebühr verlangen wie bei vergessenen Tickets.

Zudem kann von Minderjährigen nach aktueller Rechtsauffassung überhaupt kein erhöhtes Beförderungsentgelt verlangt werden:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/minderjaehriger-ohne-fahrschein-kein-erhoehtes-befoerderungsentgelt-zulaessig_127497.html

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Privatier59  08.12.2019, 11:46
@Darkmalvet, UserMod Light

Wir wissen leider weder das Alter des Fragestellers, noch den Ort des Geschehens. Ich tippe auf Österreich und da müßte man ohnehin erst einmal nachschauen, ob die rechtliche Situation nicht eine andere als in Deutschland ist. Im übrigen ist das mit dem erhöhten Beförderungsentgelt auch nur eine Vermutung. Es könnte auch eine Geldstrafe sein.

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Darkmalvet, UserMod Light  08.12.2019, 11:57
@Privatier59

Es lässt sich zumindest vermuten, dass der Fragesteller minderjährig sein könnte, da er ein Jugendticket hat und 2003 in seinem Nick.

Dass es hier möglicherweise nicht um Deutschland geht ist mir auch schon aufgefallen, dennoch bleibt es dabei, dass ja ein Ticket vorhanden war und somit für die Nutzung der entsprechenden Dienstleistung bezahlt wurde.

Laut ÖBB kostet das Nachreichen in Österreich 10 Euro wenn die Beschädigung der einzige Grund war warum von ihm 72 Euro verlangt werden sollte er auf jeden Fall versuchen sich darauf zu berufen:

https://www.oebb.at/de/fragen-und-antworten/rechte-pflichten/fahrgeldnachforderung.html

Haben Sie ein personalisierte Zeitkarte (Jahreskarte Ihres Verkehrsverbundes, Schüler- oder Lehrlingsfreifahrt, Österreichcard), so können Sie diese nachreichen, um sie auf die Gültigkeit des befahrenen Streckenabschnittes überprüfen zu lassen.
Die Fahrgeldnachforderung reduziert sich auf eine Gebühr von 10,- Euro.
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Darkmalvet, UserMod Light  08.12.2019, 12:09
@Privatier59

Joa an der Stelle ist die Frage etwas unklar, deswegen habe ich auch immer erwähnt, dass sich die Argumentation nur auf den Fall bezieht, wenn das Ticket ohne Beschädigung an Zeit und Ort der Kontrolle gültig gewesen wäre.

Da müsste der Fragesteller konkreter werden und mehr Details liefern.

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Privatier59  08.12.2019, 12:14
@Darkmalvet, UserMod Light

Da sind wir uns einig. Mich persönlich ärgert, dass Fragesteller sowohl hier wie bei Gutefrage nicht angeben, von wo aus sie fragen und offenbar davon ausgehen, dass in allen deutschsprachigen Ländern gleiche Gesetze gelten. Man könnte sich viel Arbeit ersparen wenn wenigstens insofern Klarheit bestünde.

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Andri123  08.12.2019, 20:07
@Privatier59

Diese schludrige Formulierung der Frage ärgert mich schon.

"Ich fahre nur Bus. Deshalb habe ich meine Brieftasche verloren. Als ich mein Jugendticket wieder bekam, war es beschädigt. Ich musste mir eine Girocard (übersetzt für D) besorgen. Dann fuhr ich Bahn. Das Jugendticket war

-Laut Überschrift abgelaufen

- laut erstem Satz nicht für die Bahnbeutzung gültig ("für", also wohl "nur für" Bus und Straßenbahn) oder

- beschädigt

Desweiteren kann ich mir wirklich nicht vorstellen, dass man im Alter von 14 bis 18 ohne Konsequenzen ohne gültigen Fahrausweis fahren kann, also wenn man erwischt wird. Weder in Österreich noch in Deutschland.

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