Nebenkostenabrechnung Ratenzahlung

4 Antworten

Hallo, ich schließe mich Snooopy155 natürlich an ! Ich würde die Nebenkostenabrechnung auch einmal auf Richtigkeit prüfen lassen, vielleicht stimmen die Berechnungen nicht. Dies kannst du bei den Verbraucherzentralen oder beim Mieterschutzbund veranlassen. Beim Mieterbund müsstest du allerdings im Vorfeld ( zahlendes ) Mitglied werden. Ein Kündigungsgrund wäre dies in meinen Augen nicht. Damit käme deine Vermieterin im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung nicht durch. Deine Zahlungen und Nachzahlungen konntest du bisher belegen wie du schreibst. Aber ein Dauerzustand kann diese Zahlungsweise auch nicht sein ! Du scheinst am Limit deiner Möglichkeiten zu sein, sonst hättest du hier nicht nach gefragt. Versuch diese Abrechnung einmal durch die Mitarbeiter der Verbraucherzentrale prüfen zu lassen. Lieber dort einmal 10,- Euro investieren. Falsche Abrechnungen kommen gar nicht so selten vor. K.

Kündigen kann sie deswegen nicht gleich, aber der Fehler leigt im System und bei Dir, denn man hat aud den hhen Nachzahlungen der letzten Jahre nicht die Konsequenz gezogen, die Nebenkostenabschlagszahlungen so hoch anzuheben, dass nur noch eine geringe Nachzahlung sich ergibt.

Dein Ziel sollte es sein möglichst nahe an die gewünschte Ratenzahlung heranzukommen und gleichzeitig auch noch Geld für die kommende Nachzahlung schon anzusparen.

So eine Nebenkostennachzahlung kommt nicht aus heiterem Himmel, sondern immer zur gleichen Zeit. Und Erhöhungen der Kostenpositionen kann man der Presse (Strompreise) entnehmen und Verbräuche am Zahler ermitteln und gut abschätzen.

Dafür kann man Rücklagen bilden :-)

Der VM ist keinesfalls verpflichtet, die verauslagten Kosten noch länger zinsfrei als Darlehen zu gewähren - dafür hat man eine Bank.

Die Nachzahlung ist mit Zugang fällig und nach 30 Tagen ohne weiteres einklagbar.

Und davon würde ich ausgehen, wenn nicht einmal kulante Ratenzahlungsvereibarungen eingehalten werden. Das Geld für Gerichtskosten hast du dann sofort aufzubringen - oder Kontopfändung folgt. Der gegnerische Anwalt wäre da ebensowenig zimperlich.

Darüberhinaus wäre die Verletzung deiner mietvertraglichen Zahlungspflicht durchaus Grund zu qualifizierter Abmahnung und Kündigungsandrohung im Wiederholungsfall.

G imager651

Die Vermieterin kann kündigen aber nicht mit dem Argument das ihr die Ratenhöhe der Nebenkostenabrechnung nicht ausreicht. An Ihrer Stelle würde ich ganz ruhig bleiben, eventuell die Abschlagszahlungen erhöhen wenn noch möglich und nach Einsparmöglichkeiten suchen.